Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 53 für den Geltungsbereich südlich der Cuxhavener Straße zwischen der Straße Scharlbarg und dem Rostweg (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Scharlbarg — Nordgrenzen der Flurstücke 1154, 2424, 5960, 5959, 5771, 5772 und 5568, Südwestgrenzen der Flurstücke 1189, 1190 und 1163 der Gemarkung Fischbek — Posteck — Scharlbarg — Cuxhavener Straße einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Fischbek — Rostweg — Schnuckendrift.
technHerstellDatum
2015-04-30
texte
[§2 Nr.1 | Entlang der Cuxhavener Straße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]