[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für sonstige Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Fahr- und Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.4 | Auf der Gemeinbedarfsfläche „Polizeipräsidium" und im Kerngebiet ist jeweils das erste Vollgeschoß nur als Garagengeschoß zulässig. Auf der Gemeinbedarfsfläche „Polizeipräsidium" können im Garagengeschoß Funktionsräume für Lager-, Technik- und Sanitäreinrichtungen sowie Haftunterkünfte ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländelaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich anzupflanzender oder zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf der Gemeinbedarfsfläche „Polizeipräsidium" und im Kerngebiet sind Flachdächer und flachgeneigte Dächer von Gebäuden und Gebäudeteilen mit bis zu zwei Vollgeschossen mit einer Neigung bis zu 15 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | Auf offenen, ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Für festgesetzte Anpflanzungen und Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1999 Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² mit mindestens 1 m durchwurzelbarer Bodentiefe anzulegen.][§2 Nr.10 | Die Flächen für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern können für die Erschließung angrenzender Nutzungen unterbrochen werden.][§3 | Die in der Planzeichnung umgrenzte Gesamtanlage der ehemaligen Hindenburgkaserne auf den Flurstücken 2711 und 3092 der Gemarkung Winterhude ist nach §6 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 408, 407]