[§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des
Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 23“ wird dem
Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2.8 | „8. Für die in der Anlage mit „MI“ bezeichneten Gebiete
gilt:][§1 Nr.2.8.1 | 8.1 Die Festsetzung „Gewerbegebiet“ wird aufgehoben
und durch die Festsetzung „Mischgebiet“ nach § 6
der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom
23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am
22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ersetzt.][§1 Nr.2.8.2 | 8.2 Die bisher festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 und
die Geschossflächenzahl von 1,0 werden aufgehoben
und ersetzt durch eine Grundflächenzahl von 0,6 und
eine Geschossflächenzahl von 1,2, jeweils als Höchstmaß.][§1 Nr.2.8.3 | 8.3 Entlang der Grenze zum Gewerbegebiet sind in einem
15 m breiten Streifen durch Anordnung der Baukörper
oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Schlafräume
den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen.
Eine von Satz 1 abweichende Anordnung kann
zugelassen werden, wenn an der betreffenden Gebäudefront
die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für Kernund
Mischgebiete eingehalten werden.][§1 Nr.2.8.4 | 8.4 Tankstellen sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen
im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der
Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten
dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume,
deren Zweck auf Darstellung oder Handlung
mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.][§1 Nr.2.9 | 9. Für das in der Anlage mit „GE“ bezeichnete Gebiet
gilt:][§1 Nr.2.9.1 | 9.1 Es wird eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine
Geschossflächenzahl von 1,0 festgesetzt. Die Traufhöhe
darf maximal 6,5 m und die Firsthöhe maximal 10 m
über der natürlichen Geländeoberfläche betragen.][§1 Nr.2.9.2 | 9.2 Im Gewerbegebiet darf der immissionswirksame
flächenbezogene Schallleistungspegel tags 57 dB(A)/m²
und nachts 45 dB(A)/m² nicht überschreiten.][§1 Nr.2.9.3 | 9.3 Lagerhäuser, Lagerplätze, Speditionen und Tankstellen
sind nur ausnahmsweise zulässig.][§1 Nr.2.9.4 | 9.4 Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen
im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der
Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten
dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume,
deren Zweck auf Darstellung oder Handlung
mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.][§1 Nr.2.9.5 | 9.5 Luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe
gemäß der Spalte 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige
Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung
vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 505), zuletzt geändert am
6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2, 19), sind unzulässig.][§1 Nr.2.10 | 10. Eine Überschreitung der Baugrenzen bis maximal 3 m
kann zugelassen werden, wenn die Belichtung und
Besonnung der Gebäude und Nachbargebäude dadurch
nicht beeinträchtigt werden.][§1 Nr.2.11 | 11. Der Anteil der auf dem jeweiligen Grundstück zu
begrünenden Flächen muss mindestens 15 vom Hundert
betragen. Für je angefangene 150 m² der zu begrünenden
Grundstücksfläche ist mindestens ein Baum zu
pflanzen. Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier
Stellplätze ein Baum anzupflanzen.][§1 Nr.2.12 | 12. Für festgesetzte Baumanpflanzungen und Ersatzpflanzungen
sind standortgerechte Laubbäume zu verwenden
und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang
von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem
Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich
jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von
mindestens 12m² anzulegen und zu begrünen. Für
anzupflanzende Bäume auf unterbauten Flächen muss
auf einer Fläche von mindestens 12m² je Baum die
Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus
mindestens 1 m betragen.][§1 Nr.2.13 | 13. Maßgebend im Geltungsbereich der Planänderung
ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom
23. Januar 1990.][§1 Nr.2.14 | 14. Im Geltungsbereich der Planänderung bleiben im
Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen
bestehen.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]