• XPLAN_BP_PLAN_bcdf4d91-9582-42bf-b89c-227645fe90bb

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_bcdf4d91-9582-42bf-b89c-227645fe90bb
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld23(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2006-04-13
    name
    • Bramfeld23(1Aend)
    internalId
    • d0b28063-5e5d-447d-956c-0366d7c20ff7
    beschreibung
    • siehe Bramfeld23
    technHerstellDatum
    • 2016-10-20
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 23“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2.8 | „8. Für die in der Anlage mit „MI“ bezeichneten Gebiete gilt:][§1 Nr.2.8.1 | 8.1 Die Festsetzung „Gewerbegebiet“ wird aufgehoben und durch die Festsetzung „Mischgebiet“ nach § 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ersetzt.][§1 Nr.2.8.2 | 8.2 Die bisher festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 und die Geschossflächenzahl von 1,0 werden aufgehoben und ersetzt durch eine Grundflächenzahl von 0,6 und eine Geschossflächenzahl von 1,2, jeweils als Höchstmaß.][§1 Nr.2.8.3 | 8.3 Entlang der Grenze zum Gewerbegebiet sind in einem 15 m breiten Streifen durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Eine von Satz 1 abweichende Anordnung kann zugelassen werden, wenn an der betreffenden Gebäudefront die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für Kernund Mischgebiete eingehalten werden.][§1 Nr.2.8.4 | 8.4 Tankstellen sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellung oder Handlung mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.][§1 Nr.2.9 | 9. Für das in der Anlage mit „GE“ bezeichnete Gebiet gilt:][§1 Nr.2.9.1 | 9.1 Es wird eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 1,0 festgesetzt. Die Traufhöhe darf maximal 6,5 m und die Firsthöhe maximal 10 m über der natürlichen Geländeoberfläche betragen.][§1 Nr.2.9.2 | 9.2 Im Gewerbegebiet darf der immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel tags 57 dB(A)/m² und nachts 45 dB(A)/m² nicht überschreiten.][§1 Nr.2.9.3 | 9.3 Lagerhäuser, Lagerplätze, Speditionen und Tankstellen sind nur ausnahmsweise zulässig.][§1 Nr.2.9.4 | 9.4 Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellung oder Handlung mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.][§1 Nr.2.9.5 | 9.5 Luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe gemäß der Spalte 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 505), zuletzt geändert am 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2, 19), sind unzulässig.][§1 Nr.2.10 | 10. Eine Überschreitung der Baugrenzen bis maximal 3 m kann zugelassen werden, wenn die Belichtung und Besonnung der Gebäude und Nachbargebäude dadurch nicht beeinträchtigt werden.][§1 Nr.2.11 | 11. Der Anteil der auf dem jeweiligen Grundstück zu begrünenden Flächen muss mindestens 15 vom Hundert betragen. Für je angefangene 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche ist mindestens ein Baum zu pflanzen. Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein Baum anzupflanzen.][§1 Nr.2.12 | 12. Für festgesetzte Baumanpflanzungen und Ersatzpflanzungen sind standortgerechte Laubbäume zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12m² anzulegen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume auf unterbauten Flächen muss auf einer Fläche von mindestens 12m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§1 Nr.2.13 | 13. Maßgebend im Geltungsbereich der Planänderung ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990.][§1 Nr.2.14 | 14. Im Geltungsbereich der Planänderung bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-04-13
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7ffb2314-7fcb-45f4-8b71-251d78eb08bb]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Bramfeld23|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_bcdf4d91-9582-42bf-b89c-227645fe90bb&filename=Bramfeld23(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
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    • BPlan
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    • Satzung