Der Bebauungsplan Winterhude 12 für den Geltungsbereich Maria-Louisen-Straße - Grasweg - Barmbeker Straße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 409) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Maria-Louisen-Straße - Grasweg - Ostgrenze des Flurstücks 2999 - Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 1692 - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2707 - über das Flurstück 2707 - Südgrenze der Flurstücke 2707 und 1692 - Südgrenze des Flurstücks 3095 (Barmbeker Straße) der Gemarkung Winterhude - Barmbeker Straße.
technHerstellDatum
2014-10-31
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind durch geeignete Grundrissgestaltung an der Maria-Louisen-Straße die Wohn- und Schlafräume sowie auf der Fläche für Gemeinbedarf - Kindertagesheim - die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Tiefgaragen können außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden, wenn Wohnruhe, Gartenanlagen, Kinderspiel- und Freizeitflächen nicht erheblich beeinträchtigt werden und ihre Oberkante mindestens 50 cm unter Gelände liegt.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Flächen aufTiefgaragen sind mit mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die anzulegenden Flächen sind mit Sträuchern und Bäumen landschaftsgärtnerisch zu gestalten.][§2 Nr.4 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.5 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungenoder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baum- oder Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden.][§2 Nr.7 | Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte eine Versickerung im Einzelfall unmöglich sein, ist ausnahmsweise eine Einleitung des nicht abführbaren Wassers nach Maßgabe der zuständigen Stelle ein Siel zulässig.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 409]