Der Bebauungsplan Wandsbek 53 für den Geltungsbereich Wandsbeker Marktstraße — Westgrenze des Flurstücks 2631, Westgrenzen der Flurstücke 2632 (Schünemannstieg) und 808, über das Flurstück 2593 der Gemarkung Wandsbek — Quarree — über das Flurstück 848 der Gemarkung Wandsbek — Quarree — Dotzauerweg — Königsreihe — Hinterm Stern — Ostgrenze des Flurstücks 751 der Gemarkung Wandsbek (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 505) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-10-06
texte
[§2 Nr.1 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Die Hochgarage ist an ihrer Nord- und Ostseite als geschlossenes Bauwerk mit Verblendmauerwerk auszuführen.][§2 Nr.3 | Entlüftungsanlagen für das Warenhaus und die Hochgarage sind so herzustellen, daß schädliche Lärm- und Geruchs-Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die angrenzende Wohnbebauung ausgeschlossen sind][§2 Nr.4 | An der Westseite der Hochgarage sind im Erdgeschoß auf der mit L gekennzeichneten 5 m tiefen Fläche Ladengeschäfte zulässig.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 777, 780, 782 und 2292 der Gemarkung Wandsbek an die Klappstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 751 der Gemarkung Wandsbek sowie das auf dem Flurstück 2292 der Gemarkung Wandsbek unter der Arkade festgesetzte Gehrecht umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.7 | Die festgesetzten Leitungsrechte auf den Flurstücken 782, 2292 und 2638 der Gemarkung Wandsbek umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 505]