Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:Alsterdorfer Damm — Alsterkrugchaussee — Maienweg — Ostgrenzen der Flurstücke1310 und1941, über die Flurstücke 1303 (Brabandstraße) und 122 der Gemarkung Fuhlsbüttel — Alster.
technHerstellDatum
2014-01-30
texte
[§2 Nr.1 | In den Wohngebieten geschlossener Bauweise ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Erker, Treppenhausvorbauten, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 1,5 m zulässig.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet geschlossener Bauweise ist eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze durch Tiefgaragen bis zu 4 m zulässig.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten am Alsterdorfer Damm, an der Alsterkrugchaussee und am Maienweg sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche ist nur eine Schank- und Speisewirtschaft zulässig.][§2 Nr.5 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei natürlichem Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 407]