Der Bebauungsplan Neustadt 39 für den Geltungsbereich beiderseits der Admiralitätstraße zwischen Ludwig-Erhard-Straße und Schaartor (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 104) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Schaartor - Schaarsteinwegsbrücke - Herrengrabenfleet - über das Flurstück 883 (Pulverturmsbrücke) der Gemarkung Hamburg-Neustadt-Süd - Herrengrabenfleet - Nordgrenze der Flurstücke 1644, 1359 (Admiralitätstraße), 1476 und 1465 der Gemarkung Hamburg-Neustadt-Süd - Alsterfleet - Südgrenze des Flurstücks 1464, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1468, Ostgrenze des Flurstücks 1477 der Gemarkung Hamburg- Neustadt-Süd.
technHerstellDatum
2014-09-10
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Wohn- und Schlafräume, in den Kerngebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Auf den mit „ (A)" bezeichneten Flächen wird das Luftgeschoß als Vollgeschoß mitgezählt.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baulinien und Baugrenzen, mit Ausnahme der zur Admiralitätstraße gerichteten Gebäudeseite, durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu einer Tiefe von 2,5 m zugelassen werden. Eine Unterschreitung der Baulinien für Treppenhäuser, Aufzugsschächte und Balkone bis zu einer Tiefe von
5,5 m und einer Breite von 3 m ist zulässig.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Für die festgesetzten Anpflanzungen sind großkronige Laubgehölze mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen. Die Vegetationsfläche darf nicht unterbaut werden.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen sind die Dachflächen der Gebäude mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 104]