• XPLAN_BP_PLAN_be420cf0-c388-4b27-ad24-b69e3b68963e

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_be420cf0-c388-4b27-ad24-b69e3b68963e
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord41
    xpPlanDate
    • 2023-11-07
    name
    • Barmbek-Nord41
    internalId
    • 669bfcb1-8e74-4dd6-932c-c734e3e40224
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 41 für das Gebiet Wiesendamm – Barmbeker Stichkanal – Nordgrenze des Flurstücks 1952 – über das Flurstück 1952 der Gemarkung Barmbek (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 427) wird festges
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet werden Wohnungen gemäß §7 Absatz 2 Nummer 6 und 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6 S. 1, 3), sowie Ausnahmen für Wohnungen gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet werden Betriebe des Beherbergungsgewerbes gemäß §7 Absatz 2 Nummer 2 BauNVO ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet werden Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen nach § 7 Absatz 2 Nummer 5 BauNVO sowie die Ausnahmen für Tankstellen gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten (Wettbüros, Spielhallen und ähnliche Unternehmen) im Sinne von §1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes (HmbSpielhG) vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), zuletzt geändert am 17. Februar 2021 (HmbGVBl. S. 75, 77), die der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten dienen, Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter gerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind nur solche Einzelhandelsbetriebe zulässig, die ein nahversorgungsrelevantes Sortiment aufweisen und eine Verkaufsfläche von 800m² je Betrieb nicht überschreiten. Nahversorgungsrelevante Sortimente sind: – Nahrungs- und Genussmittel, – Getränke, – Drogeriewaren, – Kosmetik, Parfümerie, – Pharmazeutische Artikel, – Schnittblumen, – Zeitungen, Zeitschriften. Ausnahmsweise können untergeordnete gewerblich geprägte Verkaufsstätten für andere Sortimente zugelassen werden, wenn sie in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf) und die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebes beträgt.][§2 Nr.6 | Im Kerngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer und Erker ausnahmsweise zulässig][§2 Nr.7 | Die im Kerngebiet sowie in der privaten Grünfläche auf dem Flurstück 1952 der Gemarkung Barmbek festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen, zu unterhalten und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Im Kerngebiet sind über dem obersten zulässigen Vollgeschoss weitere Geschosse unzulässig. Erforderliche technische Aufbauten (zum Beispiel Haustechnik, Fahrstuhlüberfahrten, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Dachausstiege) sind bis zu einer Höhe von 2m ab Oberkante Dachhaut zulässig. Sie müssen einen Mindestabstand von 2,50m zur Dachaußenkante einhalten. Ausnahmen für erforderliche Rettungswege und Anlagen für erneuerbare Energien sowie erforderliche technische Aufbauten, die zu dem als zwingend zweigeschossig ausgewiesenem Innenhof ausgerichtet sind, können zugelassen werden. In dem mit „(e)“ gekennzeichneten Bereich des Kerngebiets sind erforderliche technische Aufbauten ausnahmsweise bis zu einer Höhe von 3m ab Oberkante Dachhaut zulässig.][§2 Nr.9 | Die Dachflächen sind als Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 15 Grad herzustellen. Sie sind mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft mindestens extensiv zu begrünen. Ausgenommen hiervon sind Flächen für technische Dachaufbauten und Dachausstiege sowie Flächen, die dem Brandschutz, der Belichtung, der Be- und Entlüftung oder die als Dachterrassen dienen. Es sind jedoch mindestens 75 vom Hundert (v.H.) der Dachflächen eines Gebäudes zu begrünen. Eine Reduzierung auf bis zu 65 v.H. kann nach folgender Maßgabe zugelassen werden: je angefangene 5 v.H. Reduzierung ist der durchwurzelbare Substrataufbau auf der jeweils verbleibenden zu begrünenden Dachfläche um mindestens 3 cm zu erhöhen. Begrünte Dachflächen unterhalb von mindestens 50 cm über Substrataufbauoberkante aufgeständerten Anlagen zur Nutzung von Solarenergie und sonstigen technischen Dachaufbauten können auf die Dachbegrünungsfläche angerechnet werden.][§2 Nr.10 | Die mit „(d)“ bezeichneten Außenwände sind mit Schling-oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Die Pflanzbeete müssen mindestens 0,5m² groß sein und mindestens 50 cm durchwurzelbares Substrat aufweisen.][§2 Nr.11 | Im Kerngebiet sind Stellplätze nur in einer Tiefgarage zulässig. Die Tiefgarage sowie ihre Zu- und Ausfahrten sind auch außerhalb der festgesetzten überbaubarenndstücksflächen zulässig, dabei darf die Deckenoberkante der Tiefgarage einschließlich Überdeckung eine Höhe von maximal 1,30m über öffentlicher Straßenverkehrsfläche nicht überschreiten. Ausnahmsweise können maximal sechs Stellplätze oberirdisch zugelassen werden.][§2 Nr.12 | Im Kerngebiet sind an den mit „(b)“ bezeichneten Fassaden gewerbliche Aufenthaltsräume (hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume) durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.13 | Für die mit „(c)“ bezeichneten Gebäude ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 2 (Gewerbegebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Die DIN 4150, Teil 2, ist zu kostenfreier Einsicht für jedermann im Staatsarchiv niedergelegt; Bezugsquelle der DIN 4150, Teil 2: Beuth Verlag GmbH. Zusätzlich ist durch bauliche und technische Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5), nicht überschreitet.][§2 Nr.14 | Im Kerngebiet ist das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser in den Barmbeker Stichkanal einzuleiten, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird.][§2 Nr.15 | Bauliche und technische Anlagen, wie zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers führen, sind unzulässig.][§2 Nr.16 | Auf der mit „(a)“ bezeichneten Fläche sind mindestens vier standortgerechte, mittelkronige Laubbäume in Pflanztrögen zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm in 1m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12m² und 1m Tiefe anzulegen und zu begrünen. Mindestens 15 v.H. der mit „(a)“ bezeichneten Fläche sind als offene Vegetationsfläche herzustellen.][§2 Nr.17 | Für den mit einem Erhaltungsgebot festgesetzten Baum ist bei Abgang eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich des Baumes sind unzulässig. Eine geringfügige Abweichung bei Neupflanzung vom festgesetzten Baumstandort kann zugelassen werden.][§2 Nr.18 | Die festgesetzte private Grünfläche ist mit standortgerechten Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen. Der vorhandene Baumbestand ist weitestgehend zu erhalten und langfristig zu einem mehrschichtigen Gehölz- und Baumbestand weiterzuentwickeln. Innerhalb der privaten Grünfläche ist eine zusammenhängende Treppenanlage mit einer an der Böschungsunterkante gemessenen Maximalbreite von 21m zulässig.][§2 Nr.19 | In der Böschung sind Bäume mit Habitatfunktionen (zum Beispiel Bruthöhlen und Paarungsquartiere) für Vögel oder Fledermäuse zu erhalten. Wenn diese Bäume aufgrund der Verpflichtung des Grundeigentümers zur Verkehrssicherheit nicht erhalten werden können, ist die Verkehrssicherheit durch Kroneneinkürzungen unter Erhalt der Höhlungen wiederherzustellen. Andernfalls sind artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion (CEF-Maßnahmen) umzusetzen.][§2 Nr.20 | Außenleuchten sind zum Schutz von wild lebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur, maximal 3000 Kelvin, zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 °C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig. Die Lichtquellen sind zeitlich und in ihrer Anzahl auf das für die Beleuchtung absolut notwendige Maß zu beschränken.][§2 Nr.21 | Zur Vermeidung von Vogelschlag sind Flächen aus Glas durch geeignete Maßnahmen erkennbar für das Vogelauge zu strukturieren beziehungsweise als Hindernis sichtbar zu machen, wenn der Glasanteil der Fassade größer als 75 v.H. ist oder zusammenhängende Glasflächen mit Glasscheiben von größer 6m² vorgesehen sind. Diese Festsetzung gilt für Glasflächen, die zum Barmbeker Stichkanal ausgerichtet sind und sich in unmittelbarer Umgebung zu Gehölzen und Gewässern befinden. Satz 1 gilt nicht für Schaufenster im Erdgeschoss.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 427]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2023-11-07
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Detail: Bekanntmachung vom 21.11.2017, geändert am 04.01.2023]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8049ca95-9c96-4a2d-ae17-2d76816fe73f]
    planArt
    • 10001
    planArtWert
    • Qualifizierter BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung