Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 77 für den Geltungsbereich von Teilflächen der zentralen Achse der Großsiedlung Kirchdorf-Süd (Bezirk Harburg, Ortsteil 713) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Dahlgrünring — Karl-Arnold-Ring — West- und Nordgrenze des Flurstücks 6966 der Gemarkung Wilhelmsburg — Kirchdorfer Damm über die Flurstücke 6838 und 6779 der Gemarkung Wilhelmsburg — Erlerring — Karl-Arnold-Ring — Erlerring — über die Flurstücke 6928, 7169, 6765 und 6797, Westgrenze des Flurstücks 6901, über das Flurstück 6901, Ostgrenze des Flurstücks 6901 der Gemarkung Wilhelmsburg — Karl-Arnold-Ring — Ostgrenzen der Flurstücke 9313 und 9200, Südgrenze des Flurstücks 9200, über das Flurstück 9201 der Gemarkung Wilhelmsburg — Karl-Arnold-Ring — Ostgrenze des Flurstücks 7825, über die Flurstücke 7825 und 6422 (Dählgrünring), Südgrenze des Flurstücks 9338 der Gemarkung Wilhelmsburg.
technHerstellDatum
2015-06-03
wurdeGeaendertVonPlan
[Verbundener Plan: Wilhelmsburg77 1. Aend]
texte
[§2 Nr.1 | In den mit „Ladengebiet" bezeichneten Sondergebieten sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie Gebäude und Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, zulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet „Bürgertreff" sind nur Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche und kirchliche Zwecke zulässig; ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die Dächer von Garagen sind mit einer flächendeckenden extensiven Begrünung auf einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen. Die seitlichen und rückwärtigen Garagenwände sind mit Rankgewächsen zu begrünen.][§2 Nr.4 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Auf dem Flurstück 9200 der Gemarkung Wilhelmsburg sind im Bereich der umgrenzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Grundstückszufahrten und -Zugänge zulässig. Im Bereich der umgrenzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern an der Ostgrenze des Flurstücks 6901 sind ein Zugang zum Karl-Arnold-Ring und ein Standplatz für Abfallbehälter zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]