• XPLAN_BP_PLAN_bec96e0f-eaab-49f8-9bb5-4ee2bdf699dc

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_bec96e0f-eaab-49f8-9bb5-4ee2bdf699dc
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg77
    xpPlanDate
    • 1994-07-20
    name
    • Wilhelmsburg77
    internalId
    • ca11e4c8-d63d-469c-a5e5-34e39b4e199a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 77 für den Geltungsbereich von Teilflächen der zentralen Achse der Großsiedlung Kirchdorf-Süd (Bezirk Harburg, Ortsteil 713) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Dahlgrünring — Karl-Arnold-Ring — West- und Nordgrenze des Flurstücks 6966 der Gemarkung Wilhelmsburg — Kirchdorfer Damm über die Flurstücke 6838 und 6779 der Gemarkung Wilhelmsburg — Erlerring — Karl-Arnold-Ring — Erlerring — über die Flurstücke 6928, 7169, 6765 und 6797, Westgrenze des Flurstücks 6901, über das Flurstück 6901, Ostgrenze des Flurstücks 6901 der Gemarkung Wilhelmsburg — Karl-Arnold-Ring — Ostgrenzen der Flurstücke 9313 und 9200, Südgrenze des Flurstücks 9200, über das Flurstück 9201 der Gemarkung Wilhelmsburg — Karl-Arnold-Ring — Ostgrenze des Flurstücks 7825, über die Flurstücke 7825 und 6422 (Dählgrünring), Südgrenze des Flurstücks 9338 der Gemarkung Wilhelmsburg.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-03
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Wilhelmsburg77 1. Aend]
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den mit „Ladengebiet" bezeichneten Sondergebieten sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie Gebäude und Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, zulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet „Bürgertreff" sind nur Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche und kirchliche Zwecke zulässig; ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die Dächer von Garagen sind mit einer flächendeckenden extensiven Begrünung auf einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen. Die seitlichen und rückwärtigen Garagenwände sind mit Rankgewächsen zu begrünen.][§2 Nr.4 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Auf dem Flurstück 9200 der Gemarkung Wilhelmsburg sind im Bereich der umgrenzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Grundstückszufahrten und -Zugänge zulässig. Im Bereich der umgrenzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern an der Ostgrenze des Flurstücks 6901 sind ein Zugang zum Karl-Arnold-Ring und ein Standplatz für Abfallbehälter zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1994-07-20
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8c0d5e9a-703a-41e4-97a7-d03e1394e92a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung