Der Bebauungsplan Marienthal 28 für den Geltungsbereich östlich Bovestraße, nördlich Gustav-Adolfstraße und westlich Luetkensallee (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 510) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Bovestraße - über das Flurstück 3808 (Bahnanlage) der Gemarkung Wandsbek, über das Flurstück 3460 (Bahnanlage) der Gemarkung Marienthal - Luetkensallee - Gustav-Adolf-Straße.
technHerstellDatum
2015-12-18
texte
[§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Einzelhandelsbetriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, können ausnahmsweise zugelassen werden. Betriebe mit nicht unerheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (wie Tankstellen, Speditionen), gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe gemäß der Spalte 1 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 505), zuletzt geändert am 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470, 2472), sind unzulässig. Ausnahmen für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf den jeweils mit „1" bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete „GE (1)" bis „GE (7)" dürfen nachfolgende flächenbezogene Schallleistungspegel nicht überschritten werden (Tag-/Nachtwert):
„GE (1)": maximal 59/45 dB(A)/m²,
„GE (2)": maximal 57/44 dB(A)/m²,
„GE (3)": maximal 56/43 dB(A)/m²,
„GE (4)": maximal 57/44 dB(A)/m²,
„GE (5)": maximal 58/45 dB(A)/m²,
„GE (6)": maximal 56/43 dB(A)/m²,
„GE (7)": maximal 53/40 dB(A)/m².][§2 Nr.3 | Die festgesetzten Fahrrechte umfassen die Befugnis der Deutschen Bahn AG zur Nutzung als Zuwegung für Schwertransporte. Nutzungen, welche die vorgenannte Nutzung sowie Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet sind mindestens 10 vom Hundert der Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Davon sind für je 100 m² der zu bepflanzenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 150 m² der zu bepflanzenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.5 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Für die festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.7 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden sind mit Schlin- gund Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 511]