• XPLAN_BP_PLAN_c05ec8b7-5009-482d-bbea-8006ab6a29ab

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c05ec8b7-5009-482d-bbea-8006ab6a29ab
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn71
    xpPlanDate
    • 2017-03-27
    name
    • Langenhorn71
    internalId
    • ab3aeb87-4419-4817-8b40-c6227cf62451
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 71 für den Geltungsbereich zwischen Auf dem Felde – Krohnstieg – Langenhorner Chaussee – Wittekopsweg – Rodenkampsweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-07-05
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen des dreigeschossigen Kerngebiets entlang Krohnstieg und im Einmündungsbereich der Straßen Auf dem Felde und Langenhorner Chaussee, sowie im zweigeschossigen Kerngebiet entlang der Langenhorner Chaussee, sind Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen des zweigeschossigen Kerngebiets entlang der Langenhorner Chaussee (Flurstücke 9998, 11417, 8635 der Gemarkung Langenhorn) sind Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 BauNVO sowie Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO im Blockinnenbereich für Grundstücke und Grundstücksteile in zweiter Reihe zulässig, wenn die Wohn- und Schlafräume durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zugeordnet sind. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten entlang Krohnstieg, Langenhorner Chaussee und Wittekopsweg sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets am Wittekopsweg Hausnummern 6 bis 14 (Flurstücke 9805, 858, 1389, 366 der Gemarkung Langenhorn) sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.5 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige Handelbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3 BauNVO unzulässig. Gemäß § 1 Absatz 10 BauNVO bleibt auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen des Kerngebietes der bestehende und genehmigte Einzelhandelsbetrieb auf den Flurstücken 10820, 10822, 10823, 10825 und 132 der Gemarkung Langenhorn weiterhin zulässig. Der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet werden oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Eine Erweiterung der Verkaufsfläche um 10 vom Hundert (v. H.) ist für nahversorgungsrelevante Sortimente zulässig. Folgende nahversorgungsrelevante Sortimente sind gemäß des Beschlusses der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau der „Leitlinien für den Einzelhandel“ vom 23. Januar 2014 zulässig: Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Kosmetik, Parfümerie, Pharmazeutische Artikel (Apotheke), Schnittblumen, Zeitungen und Zeitschriften.][§2 Nr.6 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten und Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen nach § 7 Absatz 2 Nummern 2 und 5 BauNVO unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | In den Kerngebieten sind Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 2 bis 5 BauNVO unzulässig.][§2 Nr.9 | Im dreigeschossigen Kerngebiet sind Gehwegüberfahrten im Einmündungsbereich der Straße Auf dem Felde in den Krohnstieg, sowie südlich Krohnstieg (Flurstück 10820 der Gemarkung Langenhorn) und im Einmündungsbereich der Straße Langenhorner Chaussee in den Krohnstieg (Flurstücke 132, 10822, 10823 und 10825 der Gemarkung Langenhorn), ausgeschlossen. Hiervon können Ausnahmen für die Flurstücke 132, 10822 und 10823 der Gemarkung Langenhorn zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse sind keine Staffelgeschosse zulässig.][§2 Nr.11 | In den Kerngebieten sind die Dachflächen als Flachdächer oder als flach geneigtes Dach mit bis zu 20 Grad Neigung zu errichten. 80 v. H. der Dachflächen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.][§2 Nr.13 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die Tiefagaragen müssen einschließlich Erdüberdeckung unter Erdgleiche liegen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich der Bäume nach Satz 1 ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.15 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.16 | In den Kerngebieten sind die Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden][§2 Nr.17 | In den Kerngebieten sind mindestens 15 v. H. der Grundstücksflächen dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei ist für je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.18 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Es sind Sträucher in einer Pflanzgröße von mindestens 1,50 m Höhe zu pflanzen; je 2 m² ist ein Strauch zu verwenden.][§2 Nr.19 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der zu erhaltenden Gehölze unzulässig.][§2 Nr.20 | In der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten sind an hierfür geeigneten Standorten künstliche Nisthilfen für Brutvögel anzubringen und dauerhaft zu unterhalten. Es sind insgesamt drei Sperlingsmehrfachquartiere und vier Nischenbrüterhöhlen vorzusehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2017-03-27
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8db450e2-caec-4a1b-8a0f-a65c763f54ed]
    planArt
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    planArtWert
    • QualifizierterBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung