• XPLAN_BP_PLAN_c09c410a-8c67-48f2-815f-c96c96a7bf5b

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen35
    xpPlanDate
    • 1995-02-20
    name
    • Ottensen35
    internalId
    • 0dd5ec9a-6b28-45dd-ae70-3af79ea10e47
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Ottensen 35 für den Geltungsbereich Rothestraße - Ottenser Hauptstraße - Am Felde - Lobuschstraße - Arnoldstraße (Bezirk Altona, Ortsteile 212 und 213) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-09-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach 28 Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1995 Nr. 9 der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird. Veränderungen an Gebäuden dürfen innerhalb der "Erhaltungsbereiche" nur so vorgenommen werden, daß die historische Struktur der Fassaden und Dächer erhalten bleibt; die Fenster sind zu gliedern.][§2 Nr.2 | Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Lagerhäuser, Lagerplätze, Tankstellen und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. [Aufgehoben durch Ottensen56]][§2 Nr.4 | Für die Bebauung entlang der Klausstraße wird die Deckenoberkante des Kellergeschosses auf 1,4 m über Gehweg festgelegt.][§2 Nr.5 | Innerhalb von Blockrandbebauungen ist das oberste Vollgeschoß dachartig mit einer Neigung zwischen 60 Grad und 70 Grad auszubilden; im Dachraum oberhalb des Dachgeschosses sind Aufenthaltsräume unzulässig.][§2 Nr.6 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 1,2m zugelassen werden. Soweit die Baugrenze unmittelbar an die Straßenverkehrsfläche grenzt, ist diese Überschreitung nur oberhalb des Erdgeschosses und bei Einhaltung einer Höhe von mindestens 2,5 m zulässig.][§2 Nr.7 | Das zwischen Lobuschstraße und Klausstraße festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten; ferner die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Das zwischen Spielplatz und Rothestraße festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten und dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Außenwände in Blockinnenbereichen von mehr als 5m Breite, deren Fenster- und Türanteil unter 15 vom Hundert (v.H.) der Wandflächen liegt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandfläche ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | In den Mischgebieten sowie in den Wohngebieten ist für jede 150 m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Laubbaum zu pflanzen, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt, oder für jede 300 m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Laubbaum, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14cm in 1m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.11 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernden Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.12 | Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 1m starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen.][§2 Nr.13 | In den Mischgebieten östlich Spritzenplatz/Erzbergerstraße und südlich der Straße Am Pflug / westlich Bahrenfelder Straße sowie in den Wohngebieten und Kerngebieten sind die Dächer der eingeschossigen Gebäudeteile als begehbare Terrassen für die Bewohner der jeweiligen Grundstücke auszubilden; mindestens 30 v.H. der Dachflächen sind zu begrünen.][§2 Nr.14 | Für die zur Arnoldstraße, Lobuschstraße, Eulenstraße, Ottenser Hauptstraße zwischen Rothestraße und Bahrenfelder Straße, Rothestraße, Bahrenfelder Straße und Klausstraße gerichteten Aufenthaltsräume von Gebäuden sowie für die Aufenthaltsräume der Gebäude Mottenburger Twiete 12 bis 16 ist ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außen- wänden und Dächern der Gebäude vorzusehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 212, 213]
    plangeber
    • [Name: 212, 213]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1995-02-20
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_034302fc-e653-4759-bc21-d915461f1618]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSOttensen|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Ottensen11|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Ottensen14|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Ottensen56|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
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    • Satzung