• XPLAN_BP_PLAN_c1246680-e2ec-4941-9fe4-78b1edaddc1a

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c1246680-e2ec-4941-9fe4-78b1edaddc1a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli39-Neustadt38
    xpPlanDate
    • 1994-12-07
    name
    • StPauli39-Neustadt38
    internalId
    • 2fb30c94-a08e-4afc-96c8-4a4f11ca9e63
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Pauli 39/Neustadt 38 für den Geltungsbereich Reeperbahn/Millerntorplatz zwischen Simon- von-Utrecht-Straße und der Helgoländer Allee (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 105, 111, 112) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Detlev-Bremer-Straße — Simon-von-Utrecht-Straße — Budapester Straße — Millerntorplatz — Helgoländer Allee — Kersten-Miles-Brücke — Seewartenstraße — Am Elbpark — über das Flurstück 607 der Gemarkung St. Pauli-Süd — Zirkusweg — Kastanienallee — Beim Trichter — über das Flurstück 684 (Spielbudenplatz) der Gemarkung St. Pauli-Süd — Reeperbahn.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-18
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind auf den mit „(A)" und „(B)" bezeichneten Flächen nur traufhohe Hallen mit Glasdächern in Form von unbebaubaren Innenhöfen zulässig. Darüber hinaus ist auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen je ein Erdgeschoß zulässig, dessen Geschoßfläche auf die festgesetzte Geschoßfläche anzurechnen ist.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind auf der mit „(C)" bezeichneten Fläche Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr.5 | Entlang der Simon-von-Utrecht-Straße, der Budapester Straße, dem Millerntorplatz, der Reeperbahn und dem Zirkusweg sowie auf der Gemeinbedarfsfläche „Krankenhaus" sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | In den Kerngebieten sind die Fassaden der Gebäude als „Lochfassade" herzustellen. Neben Elementen aus Metall und Glas ist als dominierendes Fassadenmaterial heller Naturstein oder eine helle natursteinähnliche Gebäudeverkleidung vorzusehen. Glasflächen sind aus nicht farbig wirkendem unverspiegeltem Glas herzustellen.][§2 Nr.7 | Die Dachflächen von ein- und zweigeschossigen Gebäudeteilen sind zu begrünen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 105, 111, 112]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1994-12-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_81c52085-4724-42a6-a16b-d8b3929c7f95]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung