• XPLAN_BP_PLAN_c179c112-0148-4829-b936-a1799b294d0b

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c179c112-0148-4829-b936-a1799b294d0b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese3
    xpPlanDate
    • 2001-03-27
    name
    • Blankenese3
    nummer
    • 3
    internalId
    • a566414c-3d8d-465c-ab8c-96f4c029ef36
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Blankenese 3 für den Geltungsbereich Süllberg zwischen Krumdals Weg – Süllbergs- terrasse – Krumdal (Bezirk Altona, Ortsteil 222) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche“ bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (HmbGVBl. S. 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (HmbGVBl. S. 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet ist auf den mit „(A)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen eine Geschossfläche von insgesamt 4600 m2 zulässig.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten sind bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche je Gebäude auch die Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen. Berechnungsgrundlage ist der ausgewiesene Baukörper, die Anzahl der festgesetzten Vollgeschosse einschließlich Dachgeschossausbau bzw. Staffelgeschoss.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(A)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen sind Tiefgaragen nur auf den dafür festgesetzten Flächen sowie auf den überbaubaren Flächen zulässig. Die Zufahrt ist in Natursteinpflaster herzustellen. Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche sind in den Tiefgaragen auch Stellplätze für das Sondergebiet zulässig. Die bisherige Geländehöhe ist auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche nach Fertigstellung der Tiefgarage wiederherzustellen. Ebenerdige Stellplätze sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Die Be- und Entlüftungsanlagen von Tiefgaragen sind so herzustellen, dass keine schädlichen Geruchseinwirkungen auf die angrenzenden Bereiche entstehen.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Fahrrecht auf dem Flurstück 1958 der Gemarkung Blankenese sichert den privaten Anliegern der Flurstücke 1958 und 1783 die Anfahrbarkeit der Tiefgaragen.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 1958 umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.8 | Das bestehende private Geh- und Fahrrecht über das Flurstück 1958 wird durch den Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen nicht berührt.][§2 Nr.9 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m2 je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.10 | Für Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, sowie für die zu erhaltenden Bäume im Sondergebiet sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Sie müssen einen Stammumfang von mindestens 25 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.11 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten nachstehende Vorschriften:][§2 Nr.11.1 | Die Flächen sind als Laubwald zu erhalten und extensiv zu pflegen. Bäume und Sträucher sind bei Abgang durch einheimische standortgerechte Arten zu ersetzen. Lücken im Bestand sind zu schließen.][§2 Nr.11.2 | Die Flächen werden den mit „(A)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen des reinen Wohngebiets und dem Sondergebiet für Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet.][§2 Nr.11.3 | Die mit „(C)“ und „(D)“ bezeichneten Flächen sind zu einem Laubwald zu entwickeln.][§2 Nr.12 | Für Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Arten zu verwenden.][§2 Nr.13 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§3 Nr.1 | Die Fenster sind kleinmaßstäblich zu gliedern; es sind keine liegenden Formate zu verwenden.][§3 Nr.2 | Bei Gebäuden in Hanglage sind geschlossene Stützmauern zu errichten. Aufgeständerte Gebäude und Plattformen sind unzulässig. Kellergeschosse, die zur Talseite über die Geländeoberfläche hinausragen, sind gestalterisch gegenüber den übrigen Geschossen so abzusetzen, dass das Erscheinungsbild als Sockelzone optisch wirksam wird.][§3 Nr.3 | Stützmauern und Befestigungen von Böschungen sind als Trockenmauern auszubilden.][§3 Nr.4 | Verglaste Fassadenflächen dürfen 60 vom Hundert (v. H.) der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten.][§3 Nr.5 | Auskragungen über Keller- und Stützwänden dürfen nicht mehr als 1,8 m tief und 3,5 m lang sein. Überschreitungen der Länge sind zulässig, wenn dadurch die Hälfte der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschritten wird.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 222]
    plangeber
    • [Name: 222]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2001-03-27
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e281284a-e85b-4158-b7bd-21a0ae595e17]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSBlankenese|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-BL22|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
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    • BPlan
    verfahren
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    • Normal
    rechtsstand
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    • Satzung