• XPLAN_BP_PLAN_c17f6ccc-10a5-4d84-a93f-4094d0ed9d83

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c17f6ccc-10a5-4d84-a93f-4094d0ed9d83
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord14
    xpPlanDate
    • 2018-04-30
    name
    • Barmbek-Nord14
    internalId
    • ebd5f777-0d0a-4804-8eac-4303aa9e959b
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Barmbek-Nord 14 für den Geltungsbereich zwischen der Bramfelder Straße, Drosselstraße, Steilshooper Straße und Wachtelstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 426) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Drosselstraße – Steilshooper Straße – Nordgrenze des Flurstücks 1986, West- und Südgrenze des Flurstücks 6456, Südwestgrenze des Flurstücks 6455, über das Flurstück 6455, Ostgrenze des Flurstücks 6455, Nordost- und Ostgrenze des Flurstücks 6456, Ostgrenze des Flurstücks 1986, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5237, über das Flurstück 5237 der Gemarkung Barmbek.
    technHerstellDatum
    • 2018-06-12
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse sind weitere Geschosse unzulässig.][§2 Nr.4 | Eine Überschreitung der Baugrenzen kann für Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Tiefe von 2 m und für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3,50 m ausnahmsweise zugelassen werden, hiervon ausgenommen sind die Bereiche im Kronen- und Wurzelbereich zu erhaltender Bäume. Balkone und Erker im Bereich von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,5 für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, andere unterirdische Räume sowie Wege und die erforderlichen Nebenanlagen nach § 14 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 zulässig.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind bei den mit „(A)“ bezeichneten Fassaden Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet ist bei den mit „(A)“ bezeichneten Fassaden für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht sind zulässig.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege sowie Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels führen, wie zum Beispiel Drainagen, sind unzulässig.][§2 Nr.12 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.13 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 7 Bäume an geeigneter Stelle auf dem Grundstück zu pflanzen.][§2 Nr.14 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen aufweisen. Als Strauch- und Heckenpflanzen sind mindestens zweimal verpflanzte Gehölze, Höhe 125 bis 150 cm, zu verwenden.][§2 Nr.15 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m sowie für Sträucher und Hecken mindestens 80 cm betragen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² je Baum anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.16 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die der Belichtung, der Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen (zum Beispiel Klimatechnik, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie) dienen. Technische Aufbauten (zum Beispiel Haustechnik, Solaranlagen) sind bis zu einer Höhe von 1,5 m zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 426]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-04-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_63ae9063-f422-4fa6-9976-0d525a074d44]
    versionBauNVOText
    • Version vom 11.06.2013
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung