[§1 | Die Verordnung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Blankenese 20 vom 19. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 259) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Blankenese 20“ wird der Verordnung hinzugefügt.
2. In § 2 Nummer 2 erhält Satz 1 folgende Fassung:
„Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind
a) Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig,
b) oberhalb von 54 m über Normalnull (NN) nur
– das Wohnen und
– Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben,
zulässig.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 223]