[§1 Nr.1 | 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der
Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 58“ wird
der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | 2. In § 2 Nummer 7 wird Satz 3 durch folgende Sätze ersetzt:
„Außerdem sind auf der mit „(a)“ bezeichneten Fläche
Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben
unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind auf der
mit „(a)“ bezeichneten Fläche Einzelhandel in Verbindung
mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe
sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln,
Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden
Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen,
Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf
handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern.
Weiterhin sind auf der mit „(a)“ bezeichneten Fläche
Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
Lagerbetriebe und Fuhrunternehmen nur
ausnahmsweise zulässig.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]