[§2 Nr.1 | In den Wohngebieten geschlossener Bauweise sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten geschlossener Bauweise sollen für die Außenseiten der Gebäude helle Materialien verwendet werden.][§2 Nr.3 | In den Ladengebieten sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.4 | Im fünfgeschossigen allgemeinen Wohngebiet geschlossener Bauweise sind im Erdgeschoß nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten sind nur kleingewerbliche Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zulässig, die dem Bedarf der Anwohner dienen; Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig.][§2 Nr.6 | In den Baugebieten geschlossener Bauweise ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe oder Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]