• XPLAN_BP_PLAN_c344c535-0ea4-44e8-b6d8-6b7dd361921a

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c344c535-0ea4-44e8-b6d8-6b7dd361921a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued37
    xpPlanDate
    • 2016-11-23
    name
    • Barmbek-Sued37
    internalId
    • 3d769528-6a0a-4af3-982a-03ad730d78a5
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Barmbek-Süd 37 für den Geltungsbereich Winterhuder Weg – Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 1069 und 301 (Beethovenstraße), über das Flurstück 1577 (Humboldtstraße), Nordgrenze des Flurstücks 301, über das Flurstück 1575 (Schumannstraße), Nordgrenzen der Flurstücke 1471 und 902 der Gemarkung Uhlenhorst, über das Flurstück 749 (Bachstraße), Nordgrenze des Flurstücks 5009 (Beethovenstraße), Westgrenze des Flurstücks 3284, über das Flurstück 3284, Ostgrenze des Flurstücks 3284 der Gemarkung Barmbek – Beethovenstraße – über das Flurstück 749 (Bachstraße) der Gemarkung Barmbek – Beethovenstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 418, 419) wird festgestellt.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (Vorhabengebiet) sind im allgemeinen Wohngebiet im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA 2“ bis „WA 7“ sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone und Loggien auf je der Hälfte der Fassadenlänge um bis zu 1,5 m sowie Überschreitungen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3,0 m zulässig. Balkone, die in den öffentlichen Straßenraum ragen, sind nur ab einer lichten Höhe von 3,5 m zulässig.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA 2“ und „WA 4“ ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, andere unterirdische Räume sowie Wege und die erforderlichen Nebenanlagen nach § 14 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), bis zu einer GRZ von 0,9 zulässig. In dem allgemeinen Wohngebiet „WA 5“ ist eine Überschreitung der festgesetzten GRZ für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, andere unterirdische Räume sowie Wege und die erforderlichen Nebenanlagen nach § 14 BauNVO bis zu einer GRZ von 1,0 zulässig.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA 1“ bis „WA 7“ sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA 1“ bis „WA 7“ sind Schlafräume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA 1“ bis „WA 7“ ist für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.7 | An den mit „(A)“ bezeichneten Gebäudeseiten ist die Fassadenausgestaltung mit schallabsorbierenden Materialien vorzunehmen, falls die Schallreflexion nicht durch andere geeignete bauliche oder technische Lösungen in gleichem Ausmaß gemindert wird.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis, für die Anbindung des Flurstücks 1060 der Gemarkung Uhlenhorst (Beethovenstraße 3 und 5) an die öffentliche Straßenverkehrsfläche der Beethovenstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis, für die Anbindung der westlich des Bestandsgebäudes (Beethovenstraße 3 und 5) gelegenen Teilfläche des Flurstücks 1060 der Gemarkung Uhlenhorst an das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (siehe Nummer 8) einen Gehweg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.10 | Innerhalb der privaten Grünfläche „Spielplatz“ sind nur Nebenanlagen zulässig, die der Zweckbestimmung Spielplatz dienen und die darüber hinaus die erhaltenswerten Bestandsbäume berücksichtigen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sowie Bodenbefestigungen im Wurzelbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Für Strauch- und Heckenpflanzungen sind mindestens zweimal verpflanzte Sträucher oder Heckenpflanzen mit Ballen, Mindesthöhe 100 cm, zu verwenden und Hecken sind mit drei Stück je 1 m zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen und anderen unterirdischen Gebäudeteilen sind, mit Ausnahme funktionaler Flächen (zum Beispiel Terrassen), mit einem mindestens 50 cm starken Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Anpflanzungen von Hecken und Sträuchern vorgenommen werden, muss der Substrataufbau mindestens 60 cm, für Bäume mindestens 100 cm betragen.][§2 Nr.13 | In den allgemeinen Wohngebieten sind jeweils mindestens folgende Baumanpflanzungen vorzunehmen: im „WA 2“, „WA 5“ und „WA 7“ jeweils mindestens zwei Bäume, im „WA 4“ mindestens vier Bäume. Außerdem sind in Zuordnung zu dem allgemeinen Wohngebiet „WA 3“ zwölf Bäume auf dem benachbarten Flurstück 1615 der Gemarkung Uhlenhorst entlang der dortigen südlichen Grenze anzupflanzen.][§2 Nr.14 | In den allgemeinen Wohngebieten sind jeweils mindestens folgende Grundstücksanteile in vom Hundert (v. H.) der jeweiligen Grundstücksfläche mit Stauden, Sträuchern und Bäumen dauerhaft zu begrünen: im „WA 2“ mindestens 15 v. H., im „WA 3“ mindestens 20 v. H., im „WA 4“ mindestens 10 v. H., im „WA 5“ und „WA 6“ zusammen mindestens 20 v. H. und im „WA 7“ mindestens 20 v. H. Begrünte unterbaute Flächen sowie Pflanzflächen in geschlossenen Pflanztrögen oder in sonstigen baulichen Einfassungen ohne Anschluss an den Boden können hierbei mitgerechnet werden.][§2 Nr.15 | In den allgemeinen Wohngebieten sind jeweils mindestens folgende Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen: im „WA 2“ mindestens 90 m², im „WA 3“ mindestens 320 m², im „WA 4“ mindestens 270 m², im „WA 6“ mindestens 480 m² und im „WA 7“ mindestens 540 m².]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 418]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-11-23
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_76af2b42-1c61-4872-9793-cff5458032b7]
    versionBauNVOText
    • Version vom 11.06.2013
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung