Der Bebauungsplan Niendorf 36 für den Geltungsbereich Märkerweg — Sachsenweg — Swebenweg — Keltenweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Märkerweg — Swebenweg — Ostgrenzen der Flurstücke 5731 bis 5722 und 5718 der Gemarkung Niendorf — Keltenweg — Sachsenweg — Südgrenzen der Flurstücke 5732, 5734 bis 5737, 5761 und 5738 bis 5743 der Gemarkung Niendorf.
technHerstellDatum
2014-04-17
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Für die unmittelbar an die Lärmschutzanlage angrenzende Bebauung kann eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze um 1,5 m für Hauseingänge und untergeordnete Bauteile bis zu einer Breite von 3 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens von Neubauten darf nicht höher als 0,5 m über vorhandenem Gelände angeordnet werden.][§2 Nr.4 | Garagen dürfen in Vorgärten nicht errichtet werden. Stellplätze mit Schutzdächern sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.5 | Entlang des Swebenweges sind die Wohn- und Schlafräume über dem ersten Vollgeschoß durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen und die Nordseiten der Dächer geschlossen auszubilden. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]