• XPLAN_BP_PLAN_c3f848e1-7805-42f7-8837-d8e5cec083d4

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c3f848e1-7805-42f7-8837-d8e5cec083d4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt39
    xpPlanDate
    • 1989-10-22
    name
    • Altona-Altstadt39
    nummer
    • 39
    internalId
    • 5aebe082-7ab3-4d7f-8d44-b4236521f8d5
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 39 für den Geltungsbereich nördlich Königstraße zwischen Mörkenstraße und Elmenhorststraße (Bezirk Altona, Ortsteil 203) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-28
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Lagerbetriebe und Fuhrunternehmen können nur ausnahmsweise zugelassen werden. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die benachbarte Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet und im Gewerbegebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind im Erdgeschoß Wohnungen unzulässig.][§2 Nr.4 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung von 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.5 | Für die Straßenrandbebauung sind nur Dächer mit einer Neigung von mindestens 35 Grad zulässig.][§2 Nr.6 | Für Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen, sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Arten vorzunehmen. Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.7 | Es ist nur Fernheizung zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten entlang der Mörkenstraße und auf dem Flurstück 1267 der Gemarkung Altona-Südwest an der Elmenhorststraße sind die Wohn- und Schlafräume sowie im Kerngebiet entlang der Königstraße die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.9 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der Lessers Passage wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 203]
    plangeber
    • [Name: 203]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1989-10-22
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_57ea1c9f-cd22-44b5-a983-a6f9659bbdfc]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Altona-Altstadt12|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung