• XPLAN_BP_PLAN_c486207f-93f0-401f-b22d-97f22c5cbeb0

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c486207f-93f0-401f-b22d-97f22c5cbeb0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel26
    xpPlanDate
    • 2005-07-19
    name
    • Gross-Borstel26
    internalId
    • c270bb67-d6ae-460b-924e-96dc33973139
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Groß Borstel 26 für den Geltungsbereich westlich der Alsterkrugchaussee, südlich der Hindenburgstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Alsterkrugchaussee - Südwestgrenze der Flurstücke 1583, 2286 (alt: 1913), Südgrenze des Flurstückes 2285 (alt: 1913) der Gemarkung Groß Borstel - Sportallee - Nordwestgrenze der Flurstücke 1824 und 1887 der Gemarkung Groß Borstel - Hindenburgstraße.
    technHerstellDatum
    • 2014-06-17
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig; Läden können ausnahmsweise zugelassen werden; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf den Flächen mit Ausschluss von Nebenanlagen, Garagen und Stellplätzen des Gewerbegebietes an der Alsterkrugchaussee können ausnahmsweise in bis zu 5 m Tiefe Stellplätze angelegt werden, wenn dabei 20 vom Hundert der Grundstücksbreite nicht überschritten werden. Notwendige Zufahrten sind zulässig.][§2 Nr.3 | Auf der Fläche mit Ausschluss von Nebenanlagen, Garagen und Stellplätzen des Gewerbegebietes Ecke Alsterkrugchaussee/Hindenburgstraße kann ausnahmsweise eine untergeordnete befestigte Fläche als Zuwegung für Fußgänger angelegt werden.][§2 Nr.4 | Für die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gilt: Die mit "(A)" bezeichnete Fläche ist dicht zu bepflanzen, dabei ist mindestens für je 2 m eine Pflanze zu verwenden. Die mit "(B)" bezeichnete Fläche ist mit blühenden Bäumen einer Art hainartig zu bepflanzen.][§2 Nr.5 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenanpflanzungen sind standortgerechte Laubholzarten zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen; Sträucher sind mindestens als zweimal verpflanzte Ware mit einer Höhe von 100 cm bis 125 cm zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen unzulässig.][§2 Nr.8 | Die nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Bäume anzupflanzen sind, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.9 | Das in den Gewerbegebieten auf den Straßen- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser ist zusammen mit dem Schmutzwasser in das öffentliche Mischwassersiel einzuleiten.][§2 Nr.10 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird den mit "Z1" und "Z2" bezeichneten Flächen das Flurstück 10292 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) zugeordnet.][§2 Nr.11 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird der mit "Z2" bezeichneten Fläche eine Teilfläche des Flurstücks 3068 der Gemarkung Ohlsdorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-07-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9424024e-c7ca-46b3-90ef-02f5181d2b66]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung