Der Bebauungsplan Lurup 49 für den Geltungsbereich Elbgaustraße - Fangdieckstraße - Ost- und Südgrenzen des Flurstücks 1414, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2708 (Fangdieckstraße), Südgrenzen der Flurstücke 1244 bis 1237, 1235, 1233 bis 1217, 2451, 1206 der Gemarkung Lurup (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-02
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Auf den Flurstücken 1206 bis 1211 sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes unzulässig.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig.][§2 Nr.5 | Auf der mit (A) bezeichneten Fläche sind nur Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig.][§2 Nr.6 | Die entlang der Fangdieckstraße festgesetzten Erhaltungs und Anpflanzungsgebote können für die Erschließung der Flurstücke 1244 bis 1247 und 1414 unterbrochen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]