• XPLAN_BP_PLAN_c7b0fcd9-1fb9-4f0b-a62e-3ef07563b642

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    • XPLAN_BP_PLAN_c7b0fcd9-1fb9-4f0b-a62e-3ef07563b642
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt14
    xpPlanDate
    • 1999-10-07
    name
    • Lokstedt14
    internalId
    • 1735b79a-401c-4fdf-a17f-31c1d4bbb8ef
    technHerstellDatum
    • 2014-09-04
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe, Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen), gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind fensterlose Fassaden sowie Außenwände, deren Fensterabstand mehr als 5 m Breite beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.3 | Für die Erschließung der Gewerbegebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.4 | In den Gewerbegebieten sind die Dachflächen mit einem mindestens 20 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau flächendeckend zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.5 | Auf den mit „A" bezeichneten Teilflächen des Gewerbegebiets sind nur Nord-Süd gerichtete Gebäudezeilen zulässig, deren Stirnseiten zur südlich gelegenen Straße Hagendeel zu orientieren sind, und deren maximale Bautiefe 16 Meter nicht überschreitet.][§2 Nr.6 | Für Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.7 | Auf den privaten Grundstücksflächen mit Ausnahme der Gewerbegebiete sind Freizeit- und Wegeflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Staunässe fuhren, sind unzulässig. Davon ausgenommen sind Maßnahmen zur Grundwassergewinnung für die öffentliche Trinkwasserversorgung.][§2 Nr.10 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, auf dem Flurstück 191 einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.11 | Auf den Flächen mit Ausschluß von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen sind Gras- und Krautfluren bestehend aus einheimischen und standortgerechten Pflanzen anzulegen und einmal jährlich zu mähen, die Obstbäume zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1999-10-07
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_14491bbe-154b-4973-ab15-734a221bf208]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung