Der Bebauungsplan Altona-Nord 12 für den Geltungsbereich Schnellstraße - Haubachstraße - Gerichtstraße - über die Flurstücke 39, 38, 37 und 40 der Gemarkung Altona-Nordwest - Haubachstraße - Eggerstedtstraße - Zeiseweg - Bodenstedtstraße - Max-Brauer-Allee (Bezirk Altona, Ortsteil 207) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-28
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf den mit (a) bezeichneten Flächen kann eine Überschreitung der Baulinien und Baugrenzen auf der Außenseite der Baublöcke bis zu 1,50 m durch Treppenhäuser, Erker, Loggien und Balkone zugelassen werden. Auf den mit (b) bezeichneten Flächen können entsprechende Überschreitungen auf der Außenseite und im Blockinnenbereich zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Im Mischgebiet sind Nutzungen nach § 6 Absatz 2 Nummern 3, 5 bis 7 und Ausnahmen nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Wohnungen sind nur oberhalb des ersten Vollgeschosses in dem mit 8,0 m Gebäudetiefe bestimmten Teil des Mischgebiets zulässig, der zum Blockinnenbereich gelegen ist.][§2 Nr.4 | Im Mischgebiet muß die Geschoßzahl des zum Blockinnenbereich gewandten Gebäudeteils mindestens der Geschoßzahl des straßenseitigen Gebäudeteils entsprechen.][§2 Nr.5 | Im Mischgebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den zum Blockinnenbereich gewandten Gebäudeseiten zuzuordnen.][§2 Nr.6 | Im Mischgebiet sind zwischen Straßenbegrenzungslinien und Baugrenzen Anliefer- und Lagerflächen sowie Stellplätze zulässig. Anstelle der Stellplätze dürfen in diesem Bereich Garagen nicht errichtet werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.8 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Fernwärme zulässig.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, für den Anschluß des Blockinnenbereichs an die Eggerstedtstraße eine Zuwegung anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.10 | Auf dem als „Sporthaus" gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteil der Sportplatzfläche ist nur ein Gebäude mit Wasch-, Umkleide- und Geräteräumen zulässig.][§2 Nr.11 | Innerhalb des als „Spielhaus" gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteiles der Spielplatzfläche ist nur ein Gebäude mit den für die festgesetzte Nutzung „Spielplatz" notwendigen Räumen zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 207]