• XPLAN_BP_PLAN_c8b56853-3f35-4114-ad76-96a9e98bb495

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c8b56853-3f35-4114-ad76-96a9e98bb495
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord12
    xpPlanDate
    • 1984-01-26
    name
    • Altona-Nord12
    nummer
    • 12
    internalId
    • de255640-322c-42d5-8b69-d2cbb2459731
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Altona-Nord 12 für den Geltungsbereich Schnellstraße - Haubachstraße - Gerichtstraße - über die Flurstücke 39, 38, 37 und 40 der Gemarkung Altona-Nordwest - Haubachstraße - Eggerstedtstraße - Zeiseweg - Bodenstedtstraße - Max-Brauer-Allee (Bezirk Altona, Ortsteil 207) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-28
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf den mit (a) bezeichneten Flächen kann eine Überschreitung der Baulinien und Baugrenzen auf der Außenseite der Baublöcke bis zu 1,50 m durch Treppenhäuser, Erker, Loggien und Balkone zugelassen werden. Auf den mit (b) bezeichneten Flächen können entsprechende Überschreitungen auf der Außenseite und im Blockinnenbereich zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Im Mischgebiet sind Nutzungen nach § 6 Absatz 2 Nummern 3, 5 bis 7 und Ausnahmen nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Wohnungen sind nur oberhalb des ersten Vollgeschosses in dem mit 8,0 m Gebäudetiefe bestimmten Teil des Mischgebiets zulässig, der zum Blockinnenbereich gelegen ist.][§2 Nr.4 | Im Mischgebiet muß die Geschoßzahl des zum Blockinnenbereich gewandten Gebäudeteils mindestens der Geschoßzahl des straßenseitigen Gebäudeteils entsprechen.][§2 Nr.5 | Im Mischgebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den zum Blockinnenbereich gewandten Gebäudeseiten zuzuordnen.][§2 Nr.6 | Im Mischgebiet sind zwischen Straßenbegrenzungslinien und Baugrenzen Anliefer- und Lagerflächen sowie Stellplätze zulässig. Anstelle der Stellplätze dürfen in diesem Bereich Garagen nicht errichtet werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.8 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Fernwärme zulässig.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, für den Anschluß des Blockinnenbereichs an die Eggerstedtstraße eine Zuwegung anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.10 | Auf dem als „Sporthaus" gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteil der Sportplatzfläche ist nur ein Gebäude mit Wasch-, Umkleide- und Geräteräumen zulässig.][§2 Nr.11 | Innerhalb des als „Spielhaus" gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteiles der Spielplatzfläche ist nur ein Gebäude mit den für die festgesetzte Nutzung „Spielplatz" notwendigen Räumen zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 207]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1984-01-26
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauGB
    • [Datum: 1976-08-18]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_47aa3e6d-9462-4a3d-8e35-9ff522e46504]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung