• XPLAN_BP_PLAN_c9cb9747-07fc-444c-98f9-30bf7ef3190e

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_c9cb9747-07fc-444c-98f9-30bf7ef3190e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D402
    xpPlanDate
    • 1960-12-09
    name
    • D402
    internalId
    • cb430245-e830-4bef-b2b9-074a5c00fe50
    technHerstellDatum
    • 2016-06-10
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Für die Baustufen W5g und W6g gelten die Vorschriften des § 33 Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Läden (L1g) 4,5 m.][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die fünfgeschossigen Wohnhäuser (W5g) 16,0 m.][Nr. 2.33 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die sechsgeschossigen Wohnhäuser (W6g) 19,0 m.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Die im Durchführungsplan ausgewiesene eingeschossige Siedlungs- und Wohnhausbebauung in offener Bauweise (S1o und W1o) ist innerhalb der durch Baugrenzlinien gekennzeichneten Fläche zu errichten. Auf diesen Flachen sind die Gebäude entsprechend der Baustufe unter Beachtung der Vorschriften des Baupolizeirechts (insbesondere Baupolizeiverordnung) vorzusehen. Die Gebäude brauchen in keinem Fall an einer Baugrenzlinie errichtet zu werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-12-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_259895da-84ce-47ad-979f-59519d7947f6]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung