Der Bebauungsplan Rothenburgsort 5 für den Geltungsbereich Billhorner Brückenstraße — Billhorner Röhrendamm — Billhorner Mühlenweg — Billwerder Neuer Deich — über die Flurstücke 406, 410, 1788 und 1787 der Gemarkung Billwerder Ausschlag — Haken (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 134) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-10-01
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Das auf dem Flurstück 1675 der Gemarkung Billwerder Ausschlag festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 134]