Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 75 für den in der Anlage durch eine durchgehende rote Linie umgrenzten Geltungsbereich beiderseits der Veringstraße zwischen der Straße Vogelhüttendeich und Fährstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Veringstraße — Südgrenzen der Flurstücke 733 und 734, West- und Nordgrenze des Flurstücks 733 der Gemarkung Wilhelmsburg — Sanitasstraße — Fährstraße — Industriestraße — über das Flurstück 9011 der Gemarkung Wilhelmsburg — Reiherstieger Wettern — Vogelhüttendeich — Georg-Wilhelm-Straße — Vogelhüttendeich — über das Flurstück 530 der Gemarkung Wilhelmsburg — Fährstraße — Georg-Wilhelm-Straße — Fährstraße — Weimarer Straße — über die Flurstücke 738, 737 und 747 bis 743 der Gemarkung Wilhelmsburg — Mannesallee — über die Flurstücke 768, 775, 5223, 5222, 773 und 772 der Gemarkung Wilhelmsburg — Veringweg.
technHerstellDatum
2017-04-12
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]