• XPLAN_BP_PLAN_caf1fde9-6912-4589-a07a-0c64ff49ffdf

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_caf1fde9-6912-4589-a07a-0c64ff49ffdf
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese4
    xpPlanDate
    • 2006-07-05
    name
    • Blankenese4
    nummer
    • 4
    internalId
    • ece57f67-407f-4ff0-822e-cb1d84e920f6
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Blankenese 4 für den Geltungsbereich zwischen Sülldorfer Kirchenweg, Wulfsdal, Bahnanlagen und Am Klingenberg (Bezirk Altona, Ortsteil 223), wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Sülldorfer Kirchenweg – Wulfsdal – über die Flurstücke 960 (Hasenhöhe) und 4915 der Gemarkung Dockenhuden – Bahnanlagen – über das Flurstück 1266 der Gemarkung Dockenhuden – Bahnanlagen – über das Flurstück 960 (Hasenhöhe), Westgrenze des Flurstück 960 (Hasenhöhe), Südgrenzen der Flurstücke 4933, 827 (Am Klingenberg), 751, 750, 749, 748, 747, 746, 745 und 744, Südostgrenzen der Flurstücke 743, 737 und 736, Südgrenze des Flurstücks 736 der Gemarkung Dockenhuden.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche“ bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Plangebiet dürfen Kellergeschosse maximal bis zu 0,6 m über gewachsenem Gelände herausragen. Abböschungen entlang der Kellerwände sind unzulässig.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 3 bis 5 der Baunutzungsverordnung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den reinen Wohngebieten wird eine Mindestgrundstücksgröße von 700 m² festgesetzt.][§2 Nr.5 | Für die zu erhaltenden Bäume, Sträucher und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.6 | Für die an öffentliche Wege angrenzenden Einfriedigungen sind nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit außenseitig angeordneten Hecken zulässig. Notwendige Unterbrechungen für Zufahrten und Eingänge sind zulässig.][§2 Nr.7 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | Das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken über belebte Bodenzonen zu versickern.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 223]
    plangeber
    • [Name: 223]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-07-05
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1382054d-9e64-4cc0-b99a-5d4eedec89ee]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSBlankenese|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: TB895|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: TB896|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-DO13|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-DO15|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-DO39|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-DO44|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-DO48|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-DO49-1|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-DO49-2|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung