• XPLAN_BP_PLAN_cb0f3b51-10ac-48d8-afb9-dcc0c79d3b68

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_cb0f3b51-10ac-48d8-afb9-dcc0c79d3b68
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn32
    xpPlanDate
    • 1997-06-25
    name
    • Langenhorn32
    internalId
    • 602b6053-346e-4d0c-a911-a1c20db6c10a
    technHerstellDatum
    • 2013-03-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den eingeschossigen Kerngebieten auf den Flurstücken 10118, 10126, 10129 und 10122 der Gemarkung Langenhorn sind nur Einzelhandelsbetriebe sowie Schänk- und Speisewirtschaften zulässig.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen. Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Tiefgaragen unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen, die nicht unter Satz 1 fallen, werden ausgeschlossen. ][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Vordächer bis zu 3 m bei einer lichten Höhe von mindestens 3 m zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind auf der mit „(a)" bezeichneten Fläche Wohnungen oberhalb des zweiten Vollgeschosses allgemein zulässig. Im ersten und zweiten Vollgeschoß sind Wohnungen unzulässig.][§2 Nr.5 | In den Kerngebieten mit Ausnahme der Flurstücke 7915 und 10092 sind fensterlose Außenwände von baulichen Anlagen sowie Fassaden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind die Wohn- und Schlafräume und in den Kerngebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind auf dem Flurstück 10122 Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.8 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Die Belieferung der eingeschossigen Kerngebiete auf den Flurstücken 10118, 10126, 10129 und 10122 ist nur vom Eberhofweg über die Marktfläche zulässig.][§2 Nr.11 | Im allgemeinen Wohngebiet auf dem Flurstück 10127 östlich der Straße Reekamp sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.12 | Für festgesetzte Baumpflanzungen sind einheimische großkronige Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen.][§2 Nr.13 | Ausnahmsweise kann die Zufahrt der Garage auf dem Flurstück 7915 vom Eberhofweg zugelassen und die festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern unterbrochen werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1997-06-25
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6da6bd5d-05ec-482c-9d58-74e86d0142f7]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung