[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Die Gebäude sind an das Heizwerk des Unfallkrankenhauses anzuschließen.][§2 Nr.3 | Die Außenwände von Gebäuden sind mit lehmbraunem Ziegelmauerwerk auszuführen. Garagenwände und fensterlose Hauswände sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.4 | Innerhalb der mit „(G)" bezeichneten Fläche sind Stellplätze nur zwischen den Gebäuden zulässig; sie sind unterhalb der Erdgeschoßfußbodenebene anzuordnen, mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen und intensiv zu begrünen.][§2 Nr.5 | Innerhalb der mit „(H)" bezeichneten Fläche sind im Erdgeschoß der Bebauung nur Betriebswerkstätten und in den Obergeschossen sowie auf dem Dach nur Stellplätze zulässig.][§2 Nr.6 | Auf der ebenerdigen Stellplatzfläche südlich der Bergedorfer Straße ist für je vier Stellplätze ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen, der einen Stammumfang von mindestens 18 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden aufweisen muß. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Die Stellplätze und ihre Zufahrten sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen Standortgerechten Arten vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | Für Knicks sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, daß der Charakter und Aufbau eines Knicks als intakte Wallhecke erhalten bleibt. Vorhandene Lücken in den Knicks sind durch Neupflanzungen zu schließen. Knicks sind unter Erhaltung von Einzelbäumen (sogenannte Überhälter) alle acht bis zehn Jahre auf den Stock zu setzen (zu knicken).][§2 Nr.9 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist unzulässig.]
begruendungsTexte
[ | ]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]