Der Bebauungsplan St. Georg 19 für den Geltungsbereich Brennerstraße — Lindenstraße — Steindamm — Westgrenze des Flurstücks 1436, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 461 der Gemarkung St. Georg-Nord (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 113 und 114) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2013-12-09
erstellungsMassstab
1000
hoehenbezug
m über NN
texte
[§2 Nr.1 | In den Erdgeschossen sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzel-handelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) sowie Spielhallen, Sexshops und ähnliche Einrichtungen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | An der Straße Steindamm werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung ausgegeschlossen.][§2 Nr.4 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der Danziger Straße wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.5 | Es ist nur Fernheizung zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]