• XPLAN_BP_PLAN_ccbcb546-d67f-4630-a82b-2d9024c910f9

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ccbcb546-d67f-4630-a82b-2d9024c910f9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen59
    xpPlanDate
    • 2006-07-06
    name
    • Stellingen59
    internalId
    • b068acd3-3058-496d-8a59-14f3ba36b797
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Stellingen 59 für den Bereich westlich Kieler Straße zwischen Kronsaalsweg und Bundesautobahn (BAB) A 7 (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Südwestgrenze des Flurstücks 2472, Nordwestgrenzen der Flurstücke 2472 und 4548 der Gemarkung Stellingen - Kronsaalsweg - Kieler Straße - über das Flurstück 3404, Südgrenzen der Flurstücke 3402 und 3406 der Gemarkung Stellingen - Wittenmoor.
    technHerstellDatum
    • 2014-12-12
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten und Tankstellen unzulässig. Für die Zulässigkeit von Einzelhandel gelten im Kerngebiet folgende Regelungen: - In dem mit „(c)" bezeichnetem Bereich des Kerngebiets ist Einzelhandel unzulässig. - In den mit „(a)" und „(b)" bezeichneten Bereichen des Kerngebiets sind Einzelhandel für Güter des periodischen Bedarfs (zum Beispiel Nahrungs- und Genuss¬mittel, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel, Zeitungen und Zeitschriften) unzulässig. - In den mit „(a)" und „(b)" bezeichneten Bereichen des Kerngebiets sind nur Betriebe zulässig, die zentrenrelevante Sortimente nur auf höchstens 10 vom Hundert der Geschossfläche anbieten.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet sind nur ein Bau- und Gartenfachmarkt für die unter Buchstaben a und b genannten Warensortimente mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 18.000 m2 und eine Imbiss-Gastronomie mit Backwaren¬verkauf auf einer Geschossfläche von höchstens 300 m2, die in engem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Bau- und Gartenfachmarkt stehen, zulässig. a) Kernsortimente ohne Beschränkung der Verkaufsflächen: • Holz, • Baumaterial, • Bauelemente wie Fenster, Türen, • Dämmstoffe, • Fliesen, • Bodenbeläge, • Tapeten, Farben, Lacke, • Werkstattmöbel, • Badezimmereinrichtung, • Gartenmöbel, • Selbstbaumöbel, • großvolumige Bausätze wie Sauna, Carport, Lauben, Hundehütten, Gewächshäuser, • Rollläden und Gitter, • Installations- und Sanitärbedarf, • Haustechnik, • Eisenwaren, Kleineisenwaren, • Beschläge, • Werkzeuge, • Arbeitskleidung, • bau- und gartentechnische Elektrogeräte, • Spielplatzgeräte, • Zweiradzubehör, • Kraftwagenzubehör (ohne Car-Hifi), • Zäune, • Pflanzen, • Pflanzengefäße, • Torf und Erden, • Dünge- und Pflanzenschutzmittel, • Plastikwaren wie Eimer, Wannen, • Besenwaren. b) Zentrenrelevante Randsortimente mit einer maximalen Geschossfläche von insgesamt 1.200 m2: • Teppiche, • Wohnraumleuchten, • Bastelartikel, • Geschenk- und Dekoartikel, • Glas, Porzellan, Keramik, • Haushaltsgeräte, • Reinigungsartikel, • Heimtextilien, • Campingbedarf, • Zooartikel (einschließlich lebende Tiere), • Schnittblumen, • Fachliteratur.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet darf die festgesetzte Gebäudehöhe für die Gestaltung des Haupteingangs auf einer Fläche von höchstens 30m² um bis zu 3m überschritten werden.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des Sondergebiets ist eine freistehende Werbeanlage mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 54 m über Normalnull zulässig. Das Werbeschild darf eine Länge von 17 m und eine Höhe von 2 m nicht überschreiten.][§2 Nr.5 | Im Sondergebiet und in den mit „(a)" und „(b)" bezeichneten Bereichen des Kerngebiets sind innerhalb der überbaubaren Flächen Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig und dürfen außer auf den festgesetzten Flächen für Stellplätze und oberirdische Garagen weitere Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis, für den Anschluss der Flurstücke 4163 und 4549 der Gemarkung Stellingen an den Kronsaalsweg eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen können zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Im Kerngebiet sind nur Betriebe, Anlagen und Einrichtungen zulässig, die durch geeignete bauliche Ausbildung, zum Beispiel durch Auswahl und Anordnung von Wand-, Dach-, Fenster-, Lüfter- und Torkonstruktionen, Stellung und Höhenentwicklung der baulichen Anlagen unter Einbeziehung der innerbetrieblichen Verkehrsanlagen gewährleisten, dass folgende immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel nicht überschritten werden: - In dem mit „(a)" bezeichneten Bereich: LW" tags (6 Uhr bis 22 Uhr): 59 dB(A)/ m2, LW" nachts (22 Uhr bis 6 Uhr): 46 dB(A)/ mz, - in dem mit „(b)" bezeichneten Bereich: LW" tags (6 Uhr bis 22 Uhr): 58 dB(A)/m2, LW" nachts (22 Uhr bis 6 Uhr): 45 dB(A)/m2.][§2 Nr.8 | In der mit „(d)" bezeichneten Fläche des Sondergebiets sind nur Mitarbeiterstellplätze zulässig. Andere Stellplätze sind nur dann zulässig, wenn diese eingehaust werden.][§2 Nr.9 | Die Be- und Entladung sowie Stapelung von Waren darf nur in den mit „(g)" bezeichneten Bereichen erfolgen. Der Be- und Entladungsbereich ist einzuhausen.][§2 Nr.10 | Die Entsorgungscontainer dürfen nur in dem mit „(h)" bezeichneten Bereich untergebracht werden.][§2 Nr.11 | In dem mit „(e)" bezeichneten Abschnitt der Baugrenze ist die Fassadenfläche und dem mit „(f)" bezeichneten Abschnitt ist die Lärmschutzwand jeweils über die gesamte Höhe hochabsorbierend auszuführen.][§2 Nr.12 | Entlang der BAB A 7 und der Kieler Straße sind im Kerngebiet und im Sondergebiet die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmab- gewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.13 | Anlagen der Innen- und Außenbeleuchtung sind blendfrei für die Verkehrsteilnehmer der BAB A 7 zu gestalten.][§2 Nr.14 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sowie für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten.][§2 Nr.15 | Anzupflanzende kleinkronige Bäume müssen einen Stamm-umfang von mindestens 14 cm, anzupflanzende groß- kronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm sowie die an der Kieler Straße festgesetzten anzupflan¬zenden Einzelbäume einen Stammumfang von mindestens 25 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.16 | Im Kronenbereich festgesetzter Bäume außerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen sind Ablagerungen, Aufschüttungen und Abgrabungen unzulässig. Für die zu erhaltenden Einzelbäume und für die zu erhaltenden dichtwachsenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der jeweiligen Gehölzpflanzung erhalten bleiben.][§2 Nr.17 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist im Kerngebiet je vier Stellplätze und im Sondergebiet je sechs Stellplätze ein Baum anzupflanzen.][§2 Nr.18 | Das Parkhaus im Kerngebiet ist gegenüber der öffentlichen Grünfläche und dem öffentlichen Straßenraum mit Bäumen, Sträuchern und Kletterpflanzen einzugrünen.][§2 Nr.19 | Die Schutzwand ist auf beiden Seiten auf je mindestens 50 vom Hundert der Länge mit Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.20 | Im Sondergebiet sind die flachen und bis 15 Grad geneigten Dachflächen von Gebäuden und von Einhausungen, soweit sie nicht der Belichtung, Be- und Entlüftung oder Foto-voltaik dienen, flächendeckend mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.21 | In den Baugebieten sind befahrbare Wege und nicht unterbaute Stellplätze in wasser- und luftundurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    plangeber
    • [Name: 321]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-07-06
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_67199460-c8ea-43f1-b182-c8743aa6e84f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung