Der Bebauungsplan Rissen 3 für den Geltungsbereich Voßhagen - Wedeler Landstraße - über die Flurstücke 580, 579 und 577 der Gemarkung Rissen zur Sülldorfer Landstraße - Ostgrenze des Flustücks 574 der Gemarkung Rissen - Rissener Landstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 2541 und 939 der Gemarkung Rissen - Rissener Busch - Herwigredder - Raalandsweg - Achter de Höf - Wittenbergener Weg - Südgrenze des Flurstücks 2806, über die Flurstücke 1581 und 1580 der Gemarkung Rissen bis zur Rissener Dorfstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-02-17
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | [aufgehoben durch Rissen 40 und Rissen 43]:
Im Kerngebiet an der Wedeler Landstraße sind im Erdgeschoß nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betrieb des Beherbergungsgewerbes, Vergnügungsstätten und sonstige Läden zulässig.][§2 Nr.2 | [aufgehoben durch Rissen 40 und Rissen 43]:
Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 730, 732, 731. i36, 740, 742, 743 und 750 der Gemarkung Rissen an die Rissener Dorfstraße Zugänge und Zufahrten anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | [aufgehoben durch Rissen 40 und Rissen 43]:
Das festgesetzte Leitungsrecht auf den Flurstücken 746 und 743 Umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.4 | [aufgehoben durch Rissen 40 und Rissen 43]:
§ 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]