Der Bebauungsplan Billstedt 101 für den in der Anlage durch eine durchgehende schwarze Linie umgrenzten Geltungsbereich zwischen Bergedorfer Straße, Bundesautobahn A1, Glinder Au und Havighorster Graben (Bezirksamt Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Bundesautobahn A 1 - Glinder Au - Steinfurths Diek - Glinder Au - Ostgrenze der Flurstücke 2800 und 2864 (Havighorster Graben), über das Flurstück 368, Ostgrenze des Flurstücks 2933 (Havighorster Graben), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3163, Ostgrenze des Flurstücks 3164, über die Flurstücke 2105, 2330 und 387, Ostgrenze des Flurstücks 3273, über die Flurstücke 389 und 390, Ostgrenze des Flurstücks 3274, über die Flurstücke 392 bis 396 der Gemarkung Kirchsteinbek - Steinbeker Grenzdamm - über das Flurstück 3404 (Kandinsky Allee), Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 3259 und 2371 der Gemarkung Kirchsteinbek - Bergedorfer Straße.
technHerstellDatum
2015-12-21
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Für die mit „C" bezeichnete Fläche nördlich Rahewinkel und das Flurstück 2863 der Gemarkung Kirchsteinbek auf der mit „D" bezeichneten Fläche südlich Rahewinkel wird in der Planzeichnung des Gesetzes über den Bebauungsplan Billstedt 69 vom 27. Juni 1975 (HmbGVBl. S. 133), zuletzt geändert am 13. April 2004 (HmbGVBl. S. 202), die Gewerbegebietsausweisung aufgehoben und stattdessen Kerngebiet ausgewiesen. Für die Flurstücke 2783 und 2786 werden die Ausweisungen „allgemeines Wohngebiet", „Flächen für Stellplätze oder Garagen unter Erdgleiche" sowie die „Zuordnung zusammenhängender Flächen" aufgehoben und stattdessen Kerngebiet ausgewiesen.][§2 Nr.2 | Auf den Flurstücken 2783 und 2786 wird eine überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen mit einem Abstand von jeweils 2,5 m zu der Nordgrenze des Flurstücks 2786, den Ostgrenzen der Flurstücke 2786 und 2783 sowie der Südgrenze des Flurstücks 2783 festgesetzt.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten auf den mit „C" und „D" bezeichneten Flächen wird eine Grundflächenzahl von 1,0 als Höchstmaß sowie für die Flurstücke 2783 und 2786 eine maximal zweigeschossige Bebauung in geschlossener Bauweise und eine maximale Geschossflächenzahl von 1,6 festgesetzt.][§2 Nr.4 | Im Gesetz über den Bebauungsplan Billstedt 69 wird in § 2 die Nummer 3 gestrichen; die bisherigen Nummern 4 bis 9 werden Nummern 3 bis 8.][§2 Nr.5 | Für die mit „B" bezeichnete Fläche wird in der Planzeichnung der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 58 vom 18. Februar 1970 (HmbGVBl. S. 56), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 501), die Ausweisung Baugrundstücke für besondere bauliche Anlagen (Hochgarage) aufgehoben und stattdessen Mischgebiet mit maximal fünf Vollgeschossen und einer Grundflächenzahl von 1,0 als Höchstmaß ausgewiesen.][§2 Nr.6 | Im Gesetz über den Bebauungsplan Billstedt 58 wird in § 2 die Nummer 2 gestrichen; die bisherigen Nummern 3 bis 8 werden Nummern 2 bis 7][§2 Nr.7 | In den überwiegend durch eine gewerbliche Nutzung geprägten Teilen der mit „A" und „B" bezeichneten Mischgebiete und in den mit „C" und „D" bezeichneten Kerngebieten sind Vergnügungsstätten unzulässig. In dem mit „E" bezeichneten Gewerbegebiet und in den übrigen Teilen der mit „A" und „B" bezeichneten Mischgebiete nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung vom 23. Januar 1990.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]