Der Bebauungsplan Langenbek 4 / Marmstorf 19 für den Geltungsbereich Am Frankenberg — Winsener Straße — Südgrenzen der Flurstücke 853 und 59, Westgrenzen der Flurstücke 59 bis 56 der Gemarkung Langenbek — Mühlenbach — Westgrenzen der Flurstücke 41 und 35 der Gemarkung Langenbek — Mühlenbach (Bezirk Harburg, Ortsteile 707 und 709) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-02
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 707, 709 ]