[§1.1 | Die im Gesetz über den Bebauungsplan Barmbek-Süd 21 vom 15. Mai 1972 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 90) für Teile des Flurstücks 744 der Gemarkung Barmbek als Höchstgrenze festgesetzte Zahl von zwanzig Vollgeschossen wird in die Festsetzung von dreiundzwanzig Vollgeschossen als Höchstgrenze geändert; die für dieses Flurstück bisher zulässige Geschoßfläche von 11450 m2 wird auf die zulässige Geschoßfläche von 13 400 m2 festgesetzt.][§1.2 | § 2 Nummern 1 und 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Barmbek-Süd 21 erhält folgende Fassung:
„1. In den dreiundzwanzig- und neunundzwanziggeschossigen Gebäuden im Kerngebiet sind Wohnungen oberhalb des vierten Vollgeschosses zulässig.
2. Die Traufhöhen betragen für das zweiundzwanziggeschossige Gebäude 91 m, für das dreiundzwanziggeschossige Gebäude 83 m und für das neunundzwanziggeschossige Gebäude 95 m über Geländeoberfläche."]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 418]