Der Bebauungsplan Stellingen 65 für den Geltungsbereich
der Bundesautobahn A7 zwischen der Kieler Straße im
Süden und der Güterumgehungsbahn im Norden (Bezirk
Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Kieler Straße – über die Flurstücke 4326 und 3948, Westgrenzen
der Flurstücke 3946 und 3944, über das Flurstück
4326, Westgrenze des Flurstücks 4326, über die Flurstücke
4326, 2732 (Wördemanns Weg), 97 (Olloweg), 4127 und 3336
(Bundesautobahn), Westgrenze des Flurstücks 3336, über die
Flurstücke 2243, 2270, 2243, 2246 und 2350 der Gemarkung
Stellingen – Güterumgehungsbahn – über das Flurstück 4321,
Ostgrenzen der Flurstücke 4102 und 4321, über das Flurstück
4105, Ostgrenze des Flurstücks 4321, über das Flurstück 4105,
Ostgrenze des Flurstücks 4321, über das Flurstück 4105, Südgrenze
des Flurstücks 4105, über die Flurstücke 2084 bis 2057
und 168 bis 159 der Gemarkung Stellingen – Wördemanns
Weg – Theodor-Schäfer-Damm – Südgrenze des Flurstücks
4314 (Theodor-Schäfer-Damm), Ostgrenzen der Flurstücke
4236, 4076 und 3468, über das Flurstück 3468 der Gemarkung
Stellingen.
technHerstellDatum
2017-02-07
erstellungsMassstab
1000
texte
[§ 2 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende
Vorschrift:
Auf der privaten Grünfläche (Dauerkleingärten) ist innerhalb
der überbaubaren Grundstücksfläche ein Vereinsheim
zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]