Der Bebauungsplan Hamm-Mitte 1 für das Plangebiet Hübbesweg — Hammer Landstraße — Wichernsweg — Droopweg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 126) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-07-16
texte
[§2 Nr.1 | Soweit im Plan keine Grund- und Geschoßflächenzahlen festgesetzt sind, dürfen die Höchstwerte nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 1549, 144, 248 und 161 der Gemarkung Hamm-Marsch an den Droopweg und für den Anschluß der Flurstücke 351, 352, 354 und 355 an den Wichernsweg eine Zu- und Abfahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 7 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 126]