Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Finkenwerder 42 für den Geltungsbereich zwischen Hochwasserschutzanlage Köhlfleet Hauptdeich, dem Köhlfleet und dem Finkenwerder Kutterhafen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 139) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Über die Flurstücke 1705 (Köhlfleet) und 1446 der Gemarkung Steinwerder-Waltershof - über die Flurstücke 5396, 5395 - Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 5429 der Gemarkung Finkenwerder-Nord.
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[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, Betriebsinhaber und Betriebsleiter sowie sonstige Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummern 2, 4, 6 und 7 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.4 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.5 | Standorte für Container, zum Beispiel Papiercontainer sind nur in den mit „(A)“ bezeichneten Flächen zulässig.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.7.1 | Es sind folgende Baumpflanzungen vorzunehmen:
Entlang des Köhlfleets sind sieben großkronige Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.7.2 | Es sind folgende Baumpflanzungen vorzunehmen:
Entlang der südlichen Grundstücksgrenze sind elf Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.7.3 | Es sind folgende Baumpflanzungen vorzunehmen:
Auf den übrigen nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind elf großkronig wachsende Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.8 | Für die festgesetzten Baumpflanzungen sind einheimische Arten zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 Nr.9 | Die südliche und die östliche Fassade des südlichen eingeschossigen Gebäudes sind zu begrünen. Dies kann entweder in Form einer Hecke oder mit Schling- oder Kletterpflanzen erfolgen. Bei einer Begrünung mit Schling- oder Kletterpflanzen sind mindestens 24 Pflanzen zu verwenden.][§2 Nr.10 | Durch Anordnung der Baukörper beziehungsweise durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern die Anordnung der Aufenthaltsräume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen nach dem Lärmpegel III der DIN 4109 an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 139]