• XPLAN_BP_PLAN_cfc7e579-3a60-4087-80fc-dc55141b54aa

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    • XPLAN_BP_PLAN_cfc7e579-3a60-4087-80fc-dc55141b54aa
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSWellingsbuettel(2Aend)
    xpPlanDate
    • 2022-09-06
    name
    • BSWellingsbuettel(2Aend)
    internalId
    • dd30bd5b-a7a7-4579-8295-8c3b74441e57
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_cfc7e579-3a60-4087-80fc-dc55141b54aa&filename=BSWellingsbuettel(2Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Zweiten Verordnung zur Ände-rung der Verordnung über den Baustufenplan Wellingsbüt-tel“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | Im Geltungsbereich der Anlage wird in der zeichnerischen Darstellung des Baustufenplans die Festsetzung „Wohngebiet“ mit der textlichen Ergänzung „a) Gewerbliche und handwerkliche Betriebe, Läden und Werbeanlagen sind nicht zulässig. b) Die Mindestgrundstücksgröße bei der offenen Bebauung soll 1000 m², bei der Gruppenhausbebau-ung mit Sielanschlüssen 450 m², bei Reiheneinzelhäusern 200 m² nicht unterschreiten. Bei einigen am Alsterufer bele-genen besonders bezeichneten Flächen soll die Mindest-grundstücksgröße 2500 m², bei einigen weiteren Flächen mit Waldbestand 1500 m² betragen.“ nach der Baupolizei-verordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21302-n) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ nach § 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), geändert. Festsetzungen zu bebaubaren Flächen nach der Baustufen-tafel gemäß § 11 der Baupolizeiverordnung entfallen ent-sprechend.][§1 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet am Farmsener Weg und am Volks-dorfer Weg sind bei Wohngebäuden, die räumlich unmittel-bar an diese Verkehrswege angrenzen, durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäu-deseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlaf-räume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maß-nahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlaf-räume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§1 Nr.4 | Im Geltungsbereich der Änderung des Baustufenplans bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Fest-setzungen bestehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 517]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2022-09-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a97f32c0-7352-498a-82a0-31214121d5ae]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSWellingsbuettel|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung