[Nr. 2.7 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.6 | Die viergeschossige Wohnhausbebauung (W4g) auf dem Flurstück 1009 an der Ecke Dobbelersweg und Borstelmannsweg kann erst nach der grundbuchlichen Vereinigung der Flurstücke 1009 und 1008 ausgeführt werden.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücks mit einer Wohnhausbebauung sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.33 | Die zulässigen Traufhohen betragen höchstens für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) 4,50 m][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhohen betragen höchstens für die achtgeschossige Wohnhausbebauung (W8) 25,0 m][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhohen betragen höchstens für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g) 5,0 m][Nr. 2.2 | Für die Baustufe W8 gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 125, 126]