Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Ronneburg 24 für das Gebiet zwischen Vorderkamp, Achterkamp und Kanzlerstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 706) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Kanzlerstraße - Vorderkamp - Achterkamp - Südwest-, Südost-, Süd- und Südwestgrenze des Flurstücks 969, Südostgrenze des Flurstücks 1228 (alt: 1000) der Gemarkung Rönneburg.
technHerstellDatum
2015-04-22
texte
[§2 Nr.1 | Im Vorhabengebiet sind nur Wohngebäude sowie Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, zulässig.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vorbauten, Erker, Balkone und Loggien kann bis zu 2 m auf einer Breite von jeweils höchstens 3,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind in den Dachgeschossen Aufenthaltsräume unzulässig.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Schaffung eines ausreichenden Schallschutzes durch die in Satz 1 genannten Maßnahmen nicht möglich ist, muss darüber hinaus durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude ein ausreichender Schallschutz für die Aufenthaltsräume gewährleistet werden.][§2 Nr.5 | Stellplätze sowie Stellplätze mit Schutzdächern (Carports) sind nur auf den für Stellplätze festgesetzten Flächen zulässig.][§2 Nr.6 | Je Reihenhauseinheit ist außerhalb der überbaubaren Flächen ein Nebengebäude mit einer maximalen Grundfläche von 6 m² zulässig.][§2 Nr.7 | Den öffentlichen Straßenverkehrsflächen und Grünflächen zugewandte Grundstückseinfriedungen sind mit Hecken oder Strauchpflanzung zu versehen.][§2 Nr.8 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes großkronigen Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten. Im Kronenbereich jedes kleinkronigen Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 6 m² anzulegen und zu erhalten.][§2 Nr.9 | Für die zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleibt oder verbessert wird.][§2 Nr.10 | Im Kronenbereich festgesetzter Bäume und Sträucher sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen, mit Ausnahme der für den Gewässer- und Wegebau sowie für den Bau von Siel- und Leitungstrassen erforderlichen Maßnahmen, unzulässig.][§2 Nr.11 | Abweichungen von den festgesetzten Standorten der kleinkronigen Einzelbäume können zugelassen werden, soweit dies für die Gestaltung der Eingangsbereiche der Reihenhäuser erforderlich ist.][§2 Nr.12 | Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche sind die Dachflächen von Gebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.13 | Wände von Nebengebäuden sind je 2 m Wandlänge mit mindestens einer Schling- oder Kletterpflanze zu begrünen.][§2 Nr.14 | Im Vorhabengebiet sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze ohne Schutzdach in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Auf der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist der lichte, mehrstufige Gehölzbestand seinem Bestand entsprechend zu erhalten sowie oberhalb der Hangkante ein 3 m breiter Streifen mit Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.16 | Die Gras- und Krautflur oberhalb der Hangkante ist auf der privaten Grünfläche nach baulichen Eingriffen wiederherzustellen und durch eine jährlich zweimalige Mahd zu entwickeln.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 706]