Der Bebauungsplan Winterhude 8 für den Geltungsbereich Hudtwalckerstraße — Alster — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1551 der Gemarkung Winterhude — Winterhuder Kai — über die Flurstücke 1981 (Bebelallee) und 2797 der Gemarkung Winterhude — Bahnanlagen (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 409) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-05-07
texte
[§2 Nr.1 | In den Wohngebieten geschlossener Bauweise dürfen Dachgeschosse nur bis zur Hälfte der Grundfläche des darunterliegenden Vollgeschosses mit einer lichten Höhe von mindestens 2,30 m errichtet werden.][§2 Nr.2.1 | In den mit a, b und c gekennzeichneten Abschnitten der Wohngebiete sind nur Flachdächer zulässig. Außerdem sind die Gebäudezwischenteile wie folgt zu gliedern:
In den mit a gekennzeichneten Abschnitten dürfen nur drei Vollgeschosse errichtet werden. Die Vorderfront ist um mindestens 4,0 m von der Vorderfront des viergeschossigen Gebäudes an der Bebelallee zurückzusetzen. Die Gebäudetiefe wird auf 10,0m begrenzt; eine Überschreitung kann auf der Vorderseite durch Fassadenbauteile bis zu 0,5 m und auf der Rückseite durch Loggien und Sichtschutzwände bis zu 2,0 m zugelassen werden.][§2 Nr.2.2 | In den mit a, b und c gekennzeichneten Abschnitten der Wohngebiete sind nur Flachdächer zulässig. Außerdem sind die Gebäudezwischenteile wie folgt zu gliedern:
In dem mit b gekennzeichneten Abschnitt ist die Vorderfront um mindestens 1,5 m von der Vorderfront des dreigeschossigen Gebäudes an der Bebelallee zurückzusetzen. Die Baukörpertiefe wird auf 8,5 m begrenzt; eine Überschreitung kann auf der Vorderseite durch Fassadenbauteile bis zu 0,5 m und auf der Rückseite durch Loggien und Sichtschutzwände bis zu 2,0 m zugelassen werden.][§2 Nr.2.3 | In den mit a, b und c gekennzeichneten Abschnitten der Wohngebiete sind nur Flachdächer zulässig. Außerdem sind die Gebäudezwischenteile wie folgt zu gliedern:
In den mit c gekennzeichneten Abschnitten ist die Vorderfront um mindestens 4,5 m von der Vorderfront des Gebäudes zurückzusetzen. Die Gebäudetiefe wird auf 9,5 m begrenzt.][§2 Nr.2.4 | In den mit a, b und c gekennzeichneten Abschnitten der Wohngebiete sind nur Flachdächer zulässig. Außerdem sind die Gebäudezwischenteile wie folgt zu gliedern:
In den mit a, b und c gekennzeichneten Abschnitten ist durch geeignete Materialien eine transparente Fassadenwirkung an Vorder- und Rückseiten sicherzustellen.][§2 Nr.3 | Im Wohngebiet geschlossener Bauweise kann außerhalb der mit a und b gekennzeichneten Abschnitte eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutz wände bis zu 1,5 m sowie für Eingangsvorbauten wie Treppenzugänge und Vordächer bis zu 3,0 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Im Wohngebiet offener Bauweise wird für Grundstücke mit einer Straßenfrontbreite von weniger als 15,0 m ein Grenzabstand von mindestens 2,5 m zugelassen.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet auf dem Flurstück 327 der Gemarkung Winterhude kann zugelassen werden, daß die nordwestliche und die nordöstliche Baugrenze jeweils bis zu 5,0 m durch einen Erker mit einer Grundfläche von höchstens 25 m , die nordwestliche Baugrenze bis zu 10,0 m durch eine Terrassen- und Treppenanlage und die Baugrenze an der Hudtwalckerstraße bis zu 3,0 m durch ein Vordach und Treppen überschritten werden.][§2 Nr.6 | Geringfügige Abweichungen von Lage und Breite der Durchgänge sowie der Breite der Arkaden können zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe, Gartenanlagen und die Gesamtheit des Baumbestands nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.9 | Auf dem von den Flurstücken 327, 782 und 2725 gebildeten Baugrundstück müssen auf den nicht überbaubaren Flächen mindestens 4000 m2 von Unterbauungen und Oberflächenversiegelung frei bleiben. Auf dieser Fläche sind mindestens 20 großkronige Laubbäume (Hartholzarten) mit einem Mindestabstand von 10 m zu pflanzen und dauernd zu erhalten.][§2 Nr.10 | Für die Bebauung auf den Flurstücken 327, 782 und 2725 ist eine Beheizung nur durch Fernwärme zulässig.][§2 Nr.11 | Im Wohngebiet entlang der Bebelallee sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume der lärmabgewandten Seite zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für diese schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.][§2 Nr.12 | Auf den Flurstücken 327, 782 und 2725 sind Standplätze für Müllgefäße nur innerhalb der Gebäude unterzubringen.][§2 Nr.13 | Auf der als Ausflugslokal festgesetzten Fläche ist nur eine Schänk- und Speisewirtschaft zulässig. Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) sind ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 409]