Der Bebauungsplan Osdorf 41 für den Geltungsbereich
nördlich Hemmingstedter Weg (Bezirk Altona, Ortsteil 221)
wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
West- und Nordgrenze des Flurstücks 6360, über das Flurstück
2161, West- und Nordgrenze des Flurstücks 5903,
Nordgrenze des Flurstücks 6013 (Igelweg), Nord- und
Ostgrenze des Flurstücks 5905, Nordgrenze des Flurstücks
6360, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2167,
Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 6360 der Gemarkung
Osdorf, über die Flurstücke 1211 (Hemmingstedter Weg)
und 4183, Südgrenzen der Flurstücke 4183 und 4185,
über das Flurstück 4185, Südgrenze des Flurstücks 1211
(Hemmingstedter Weg), über das Flurstück 1211, Nordgrenze
des Flurstücks 1211 der Gemarkung Groß Flottbek,
Nordwestgrenze des Flurstücks 6360, Nordgrenzen der
Flurstücke 6343 und 6345 der Gemarkung Osdorf.
technHerstellDatum
2016-10-24
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Auf den privaten Grünflächen sind Gebäude und Nebenanlagen
unzulässig.][§2 Nr.2 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei
Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von
öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen
oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter
Bäume unzulässig.][§2 Nr.3 | Auf der Umgrenzung der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen
sind insgesamt 14 großkronige Bäume zu pflanzen.
Die Stellplatzanlagen sind mit Hecken oder dicht wachsenden
Gehölzen einzufassen. Bei Abgang von Gehölzen sind
Ersatzpflanzungen so durchzuführen, dass der Charakter
und Aufbau der Bepflanzung erhalten bleibt. Vorhandene
Lücken sind durch Neupflanzungen zu schließen.][§2 Nr.4 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen sind Baumreihen
zu pflanzen. Bei Abgang von Gehölzen sind Ersatzpflanzungen
so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau
einer Baumreihe erhalten bleibt. Vorhandene Lücken
sind durch Neupflanzungen zu schließen.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen
sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden.
Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang
von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume von mindestens
12 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.
Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche
von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.6 | Ein Anteil von 15 vom Hundert der Dachflächen ist mit
einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Zur Beleuchtung der Sportplätze ist nur die Verwendung
von Natrium-Niederdruckleuchten zulässig. Die Lichtquellen
sind zu den offenen Freiflächen hin abzuschirmen.][§2 Nr.8 | Ein Anteil von 60 vom Hundert der Schulhofflächen sowie
ebenerdige Stellplätze sind in wasser- und luftdurchlässigem
Aufbau herzustellen.][§2 Nr.9 | Das auf den Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser
ist vorrangig auf den Grundstücken zu versickern.
Dabei ist das auf den Fahrwegen und Stellplätzen anfallende
Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone zu versickern.][§2 Nr.10 | Die festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft ist als naturnaher
Teich zu erhalten und zu pflegen.][§2 Nr.11 | Zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur
und Landschaft wird die mit „Z“ bezeichnete Fläche den
außerhalb des Plangebietes befindlichen Flurstücken 29
(teilweise), 179 und 180 der Gemarkung Rissen und den
Flurstücken 2516, 2865, 3347, 3348, 3349 und 3350 der
Gemarkung Sülldorf für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 221]