• XPLAN_BP_PLAN_d1c0c9dd-74bb-4ae7-a26b-cec51f785757

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    • XPLAN_BP_PLAN_d1c0c9dd-74bb-4ae7-a26b-cec51f785757
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf1
    xpPlanDate
    • 1963-10-21
    name
    • Eissendorf1
    internalId
    • da794827-f8a2-48e6-a5ac-978ec520a1f0
    technHerstellDatum
    • 2015-09-21
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten, jedoch ist bei dem achtgeschossigen Wohngebäude außerdem ein Staffelgeschoß mit Flachdach ohne Aufenthaltsräume zulässig. Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Läden und Gebäuden im Gewerbegebiet 5,0 m, zweigeschossigen Wohngebäuden 6,0 m, dreigeschossigen Wohngebäuden 9,0 m, viergeschossigen Wohngebäuden 12,0 m, fünfgeschossigen Wohngebäuden 15,0 m, achtgeschossigen Wohngebäuden 25,0 m. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung und bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig; in den anderen Baugebieten sind sie oberhalb der Traufe unzulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet ist nur eine Tankstelle mit Reparaturwerkstatt und Garagen zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet „Läden" sind nur Ladengeschäfte zulässig. In der Ladenzeile an dem achtgeschossigen Wohngebäude ist auch eine Schank- und Speisewirtschaft zugelassen][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. An den im Plan bezeichneten Stellen sind Bäume und Sträucher anzupflanzen und zu erhalten. Die Grünflächen dürfen nicht durch Einfriedigungen voneinander getrennt werden. Die Flächen beiderseits des Flurstücks 2324 und der neuen Straße auf dem Flurstück 2321 der Gemarkung Eißendorf sind den im Plan festgesetzten Straßenhöhen so anzugleichen, daß keine Böschungen entstehen.][§2 Nr.5 | Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind 5,0 qm erforderlich. Die Herrichtung wird im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.6 | Die Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) sind im Gewerbegebiet auf den Baugrundstücken zu erfüllen. Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen in den anderen Baugebieten, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§ 3 Absatz 3, 4 Absatz 3 Nummern 2 und 5 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-10-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_85059980-b982-41ef-8521-4b574d66065c]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung