Der Bebauungsplan Farmsen-Berne 9 für den Geltungsbereich Roter Hahn — Nordgrenze des Flurstücks 159, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2313, von der Nordgrenze des Flurstücks 1700 über dieses Flurstück und die Flurstücke 380 und 2755, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2755 der Gemarkung Farmsen — Südgrenze der Gemarkung Bramfeld — Westgrenze des Flurstücks 172 der Gemarkung Bramfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-02-02
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet südlich der Straße Roter Hahn sind im Erdgeschoß nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 514]