• XPLAN_BP_PLAN_d219e2fd-c3b2-4f6a-8a49-aa95a9b31b20

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d219e2fd-c3b2-4f6a-8a49-aa95a9b31b20
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf73
    xpPlanDate
    • 1988-11-15
    name
    • Bergedorf73
    internalId
    • a25ed44f-2f39-4e20-b410-c79d80891957
    technHerstellDatum
    • 2017-05-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit (A) bezeichneten Flächen sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Auf den überbaubaren Flächen mit 20 m Tiefe dürfen nur maximal 15 m tiefe Wohngebäude errichtet werden; die Gebäudetiefe ist zwischen der zur Straßenseite gewandten Gebäudeseite und der Rückseite des Gebäudes zu messen.][§2 Nr.3 | Neubauten sind an Einrichtungen zum Sammeln und zur Förderung von Abwässern, die für die Entwässerung mehrerer Grundstücke bestimmt sind, anzuschließen.][§2 Nr.4 | Bei rückwärtigen Bebauungen darf die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens maximal 80 cm über der umgebenden Geländehöhe liegen.][§2 Nr.5 | Für Wohngebäude sind nur Satteldächer mit einer beidseitig gleichen Neigung zwischen 35 Grad und 48 Grad zulässig.][§2 Nr.6 | Im Kleinsiedlungsgebiet werden Ausnahmen nach § 2 Absatz 3 Nummern 2 bis 4 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen. Für rückwärtige Bebauungen sind außerdem Nutzungen nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1988-11-15
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_35c5b92a-8ccd-4b87-aa77-14ac6b0bd69d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung