[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, für den Anschluß des Flurstücks 1967 der Gemarkung Neugraben an die verlängerte Straße Wiedenthaler Sand eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717]