• XPLAN_BP_PLAN_d2c562b1-23d6-4673-8e3a-2f14f3d1f1f0

    gmlId
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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergstedt16
    xpPlanDate
    • 1990-06-26
    name
    • Bergstedt16
    internalId
    • 558d02f3-1b7d-412f-baea-d8cdf7465a3a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergstedt 16 für den Geltungsbereich zwischen Bredeneschredder/Bergstedter Chaussee/Volksdorfer Damm und Stüffel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 524) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bredeneschredder — Westgrenze des Flurstücks 2705 der Gemarkung Bergstedt — Volksdorfer Damm — Stüffel — Osterkampstieg — über die Flurstücke 1626 und 2539, Südgrenze des Flurstücks 2540, über die Flurstücke 2181 und 2413, Südgrenze des Flurstücks 1385 der Gemarkung Bergstedt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-26
    texte
    • [§2 Nr.1 | Entlang des Volksdorfer Damms sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten darf die Dachneigung nicht weniger als 30 Grad betragen; Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Bei giebelständigen Gebäuden sind unterschiedliche Drempelhöhen unzulässig.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten darf die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens nicht höher als 80 cm über Gehweg liegen.][§2 Nr.5 | Am Osterkampstieg sind die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von Wohngebäuden in rotem Ziegelmauerwerk auszufuhren.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(A)", „(B)" und „(C)" bezeichneten Friedhofsflächen sind nur Stellplätze sowie Gebäude für friedhofsbezogene Nutzungen (z.B. Kapelle, Friefhofsverwaltung, Betriebs- und Sozialräume) zulässig, und zwar auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche bis zu einer Gebäudehöhe von 37,1 m über Normalnull, auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche bis zu einer Gebäudehöhe von 42,4 m über Normalnull und auf der mit „(C)" bezeichneten Fläche bis zu einer Gebäudehöhe von 38,3 m über Normalnull.][§2 Nr.7 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit standortgerechten einheimischen Arten vorzunehmen. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.9 | Die Durchlässigkeit gewachsenen Bodens ist nach baubedingter Verdichtung wieder herzustellen.][§2 Nr.10 | Außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich der nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 524]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1990-06-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_985cd590-ffa0-4cc5-8b06-ec5921dbb7aa]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung